(Michael Weyland) Dass das Finanzamt bei falschen Angaben in Steuererklärungen keinen Spaß versteht, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Das gilt auch für geschönte Kilometerangaben, wie der ADAC mitteilt. Wer jahrelang in seiner Einkommenssteuer mehr Kilometer für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle angibt, dem droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe. Auf jeden Fall aber muss man mit einer rückwirkenden Änderung der Steuerbescheide und gegebenenfalls mit Nachforderungen rechnen. Im zugrundeliegenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin über Jahre hinweg in ihrer Einkommenssteuererklärung falsche Angaben zu den Entfernungskilometern der Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemacht. Anstatt der tatsächlichen zehn Entfernungskilometer hatte sie seit 1996 eine Strecke von 28 Kilometern angegeben. Als dies 2006 durch eine Abfrage im Routenplaner auffiel, wurden rückwirkend die Einkommenssteuerbescheide der vergangenen zehn Jahre geändert. Dies hält das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 23. März 2011 Az.: 3 K 2635/08) für rechtlich zulässig, da durch die Routenplanerabfrage neue Tatsachen bekannt geworden seien, die eine Änderung der Einkommenssteuerbescheide notwendig machte.
Vier von fünf Experten für mobiles Internet sind sicher, dass Handys bereits in wenigen Jahren die Geldbörse ersetzen können. Mobile Zahlungsabwicklung, so genanntes M-Payment, gilt als Riesenchance in einem Milliardenmarkt. Deutsche Kreditinstitute scheinen nach Ansicht von eco, dem Verband der Internetwirtschaft in Deutschland, allerdings wenig Interesse daran zu haben, diese Dienstleistung mit zu gestalten: Nur zwei Drittel der Befragten glauben, dass Banken bei diesem Trend eine wichtige Rolle spielen werden.
Wenn DVD-Player, Laptop oder Waschmaschine nicht mehr funktionieren, startet in manchen Haushalten das Drama erst: Wann wurde das Gerät gekauft, besteht noch Garantie, wo ist der Kassenzettel? Ab sofort kann ein Blick in die Smartphone-App Reposito die Verbraucher vor dem Chaos bewahren. Im App Store steht der praktische Helfer kostenlos zum Download bereit, nutzen lässt sich die praktische Software auf Apples iPhone 4 und 3GS, in einigen Wochen auch auf Android-Smartphones. Mit der Handykamera können die Kassenzettel leicht digitalisiert werden, über den Produkt-Barcode weiß die Reposito-App sämtliche Produktdetails.
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Wirtschafts-News vom 28. Juli 2011
Veröffentlicht am: 28.07.2011
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