(Michael Weyland) Das war der Paukenschlag des Tages. Google kauft die Mobilfunksparte von Motorola. Das lässt viele Interpretationen zu, vor allem, wenn man den Kaufpreis bedenkt. 12,5 Milliarden Dollar investiert der Suchmaschinenriese in das Mobilfunkunternehmen. Das wäre vielleicht gar nicht so bemerkenswert, wenn Google nicht freiwillig einen Aufschlag von 63 Prozent auf den Schlusskurs der Motorola-Aktie vom vergangenen Freitag zahlen würde. Was heißt das nun übersetzt? Nun, Google ist es todernst damit, Apple und anderen Wettbewerbern nicht das mobile Feld zu überlassen. Wobei es dabei ganz sicher nicht in erster Linie ums Telefonieren geht, sondern um die übrigen Smartphoneanwendungen im mobilen Internet. Wie sehr die Wettbewerber Google fürchten, zeigen im Gegenzug die vielen Klagen wegen Patentverletzungen durch Googles Android Betriebssystem. Mit Motorola Mobilfunk kauft der Suchmaschinenriese also weniger das Unternehmen, sondern dessen Fülle an Patenten. Da passt auch gut ins Bild, dass die Kalifornier atemberaubende Zuwächse bei dem Facebook-Konkurrenten Google+ melden können und das, obwohl der Dienst noch nicht einmal für jeden frei ist. Sieht man den wirtschaftlichen Wert der sich daraus ergebenden Vernetzungen in die Werbung, dann ist der Preis für Motorola Mobilfunk schon fast wieder ein Schnäppchen.
Die Post vom Landgericht Bonn wird die Deutsche Post nur sehr ungern an seine eigene Konzernadresse befördern. Hintergrund: Die deutsche Post bewirbt in einer breiten Werbekampagne ihren neuen Onlinebrief. Eine der Kernaussagen: Mit diesem E-Postbrief würden der klassische Brief und das Briefgeheimnis vertraulich, verbindlich und verlässlich ins Internet übertragen. Nach Ansicht des Gerichts ist dies aber nur bedingt zutreffend, die Werbung könne daher „irrige Vorstellungen über die Rechtsverbindlichkeit“ erzeugen. Beispielsweise Kündigungen in Mietsachen oder bei Arbeitsverhältnissen bedürfen auch weiterhin der eigenhändigen Unterschrift und nicht etwa nur digitaler Signaturformen. Aus diesem Grund darf die Deutsche Post nach dem Urteil des Bonner Landgerichts (Az 14 O 17/11) beim E-Postbrief nicht mehr damit werben, dass er „so sicher und verbindlich wie der Brief“ sei. Wer auf Nummer Sicher gehen will, der sollte bei allen rechtsverbindlichen Schreiben auch in Zukunft das Einschreiben mit Rückschein wählen.
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Wirtschafts-News vom 16. August 2011
Veröffentlicht am: 16.08.2011
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