(Michael Weyland) Das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft des Saarlands wird künftig einen Teil seiner Dienstfahrten emissionsfrei mit einem Peugeot i0n absolvieren. Um eine hohe Einsatzfrequenz zu gewährleisten, wurde unmittelbar vor dem Ministerium auch eine Ladestation eingeweiht, die das saarländische Unternehmen Hager gemeinsam mit Peugeot konzipiert und kostenlos zur Verfügung gestellt hat. Dort kann der Peugeot i0n innerhalb von sechs Stunden vollständig aufgeladen werden. Der Peugeot i0n deckt mit einer Reichweite von 150 Kilometern den Mobilitätsbedarf aller üblichen Fahrten im städtischen Bereich ab und ist bei kürzeren Strecken auch für die Autobahn geeignet. Der Peugeot i0n ist das erste in Serie gebaute, viersitzige Elektroauto neuester Generation eines europäischen Herstellers.
Wer als Selbstständiger fürs Alter vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen will, sollte über eine Basisrente nachdenken. Dieser Rentenversicherungsvertrag, auch Rürup-Rente genannt, ist wegen der hohen steuerlichen Förderung besonders für Selbstständige und Gutverdiener interessant. CosmosDirekt weist darauf hin, dass die Rürup-Rente zudem für viele Selbstständige die einzige Möglichkeit zur Altersvorsorge mit staatlicher Förderung ist. Zu beachten ist, dass bei einem Abschluss bis zum 31. Dezember zudem ein Garantiezins von 2,25 Prozent für die gesamte Dauer des Vertrages gegeben ist. Ab 2012 treten die neuen gesetzlichen Regelungen in Kraft und der Garantiezins beträgt nur noch 1,75 Prozent. Darüber hinaus erhöht sich das Alter für den frühestmöglichen Rentenbeginn ab diesem Termin von 60 auf 62 Jahre. Bei Vertragsabschluss sollte man allerdings gerade wegen der langen Laufzeiten auf niedrige Kosten achten und daher immer die garantierten Leistungen der Angebote exakt vergleichen.
In seinem Urteil vom 27.09.2011 (S 13 KR 245/10, BeckRS 2011,77081) hat das SG Aachen erneut bestätigt, dass Auszahlungen aus einem Direktversicherungsvertrag im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Im abgeurteilten Verfahren stritten die Parteien darüber, ob und ggf. in welchem Umfang die Klägerin auf Kapitalleistungen aus zwei Lebensversicherungen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung (PV) zu zahlen hat. Die Klägerin war der Auffassung es könnten nur die eingezahlten Gehaltsanteile nachträglich einer Beitragspflicht unterworfen werden, nicht jedoch die Kapitalerträge.
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Wirtschafts-News vom 15. November 2011
Veröffentlicht am: 15.11.2011
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