(Michael Weyland) Es muss keine Weltneuheit, die den Markt revolutioniert. Auch kleine Innovationen bringen ein Unternehmen weiter. Sie stärken die Marktposition und machen es wettbewerbsfähiger. Allerdings haben es kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland in der Regel nicht leicht, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Häufig hapert es an der Finanzierung. Hier greift das ERP-Innovationsprogramm der KfW. Unternehmen, deren Jahresumsatz 500 Millionen Euro nicht übersteigt, und die länger als zwei Jahre am Markt tätig sind, können solche Fördermittel beantragen. Das ERP - Innovationsprogramm besteht aus zwei Teilen und deckt den gesamten Prozess ab: Von der Forschung und Entwicklung bis zur Markteinführung eines neuen Produktes. Die Darlehen sind zinsgünstig und langfristig angelegt. Pro Vorhaben können kleine und mittelständische Unternehmen in der Entwicklungsphase bis zu 5 Millionen Euro beantragen.
Philips Healthcare und Medavis haben eine internationale Kooperation zum Vertrieb und Support der Produkte medavis RIS und portal4med in ausgewählten Märkten vereinbart. Inhalt der Vereinbarung sind unter anderem die Kombination von medavis RIS (Radiologie Informations Systemen) und Philips PACS-Lösungen (Picture Archiving und Communication Systems) um mit diesem Kooperations-Konzept die Märkte in Deutschland, der Schweiz, Österreich, Schweden, Norwegen, Dänemark und Belgien besser bedienen zu können. Die Vertriebsvereinbarung erweitert Philips Portfolio an IT-Lösungen für die Radiologie und bietet den Kunden eine zukunftssichere, digitale Kommunikations-Infrastruktur.
Müllberge im Flur, Keller voller Unrat, Kisten mit unnützen Dingen – für viele Menschen ein ganz normaler Zustand, denn sie sind vom Messie-Syndrom betroffen. Für Vermieter, und oft auch Nachbarn, ein Albtraum. Doch nach Auskunft der D.A.S. Rechtsschutzversicherung ist eine Kündigung sammelwütiger Mieter leider nicht so einfach. Ebenso schwierig sind die Fragen nach der Müllbeseitigung und den Kosten für möglichen Schadenersatz zu klären. In vielen Städten und Gemeinden haben betroffene Nachbarn und Vermieter die Möglichkeit, sich vertraulich an das Gesundheits- oder Ordnungsamt zu wenden. Die Stadt München hält dafür beispielsweise ein Online-Formular unter www.muenchen.de bereit. Die Behörde kann dann eine Begehung der Messie-Wohnung anordnen. Dabei wird überprüft, ob eine unzulässige Mülllagerung besteht und dadurch Gesundheitsgefahren durch Schädlinge etc. vorhanden sind.
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