(Michael Weyland) Treppenschutzgitter, Steckdosensicherung & Co. sind wohl bei den meisten Familien im Einsatz. Denn gerade für Kinder sollte das eigene Zuhause der sicherste Ort sein. Aber was ist, wenn es plötzlich brennt? Rauchmelder können Wohnungen sicherer machen.
Seit April 2013 sind Rauchmelder bereits für alle Neubauten in NRW Pflicht. Dabei müssen alle Schlaf- und Kinderzimmer, sowie die Flure einer Wohnung, die als Rettungswege zum Verlassen von Wohnräumen dienen, mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Nach Auskunft der LBS West sind Rauchmelder in NRW ab 2017 auch für Bestandsbauten Pflicht.
"Eine vergessene Kerze auf dem Wohnzimmertisch oder ein defektes Kabel können schon ausreichen, um einen Hausbrand zu verursachen. Wenn ein Feuer nachts ausbricht, werden die giftigen Rauchgase oft gar nicht bemerkt. Dies kann schnell tödlich enden. Rauchmelder sind für die eigene Sicherheit daher unerlässlich", sagt ein LBS-West-Sprecher. Die Eigentümer der Wohnung sind dafür zuständig, die Rauchmelder zu kaufen und anzubringen - bei Mietwohnungen also in der Regel der Vermieter. Im Gegenzug muss der Mieter die jährliche Überprüfung der Rauchmelder übernehmen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen. So ist es laut LBS in der Bauordnung für NRW (BauO NRW) geregelt. Wenn die Funktions- und Sichtprüfung durch die Mieter erfolgt, dann sollte der Vermieter jährlich ein entsprechendes unterschriebenes Protokoll der Mieter zu seinen Unterlagen nehmen.
Wirtschafts-News vom 21. Juni 2016
Michael Weyland informiert
Veröffentlicht am: 21.06.2016
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