Schwungvoll durch die Lüfte: Wenn die Herbstwinde aufziehen, beginnt traditionell die Zeit der Drachenflieger. Doch die bunten Fluggeräte können hohe Geschwindigkeiten erreichen und beim Absturz ernsthafte Verletzungen oder teure Schäden verursachen.
"Unfälle mit Drachen sind normalerweise über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt - zumindest solange sie nicht höher als 30 Meter steigen können", heißt es bei der R+V Versicherung. Ansonsten benötigen sie eine spezielle Absicherung. Bis 2012 galten alle Drachen als Luftfahrzeuge und waren von der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. "Jetzt betrifft dies nur noch Drachen, die mehr als 30 Meter über den Boden aufsteigen können", erklärt der Versicherer. Wer einen solchen Drachen steigen lässt, braucht dafür eine spezielle Versicherung. Das kann eine eigene Police oder eine Ergänzung zum bestehenden Vertrag sein. Zudem gibt es weitere Einschränkungen: Zum Beispiel müssen diese Drachen - ähnlich wie Drohnen - einen Sicherheitsabstand zu Flughäfen halten.
Wirtschafts-News vom 9. November 2016
Michael Weyland informiert
Veröffentlicht am: 09.11.2016
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