(Michael Weyland) In aktuellen Zeiten niedriger Bauzinsen entscheiden sich viele zukünftige Immobilienbesitzer für den Start des eigenen Bauvorhabens. Doch die Finanzierung sollte gut überlegt und geplant sein. Neben dem Kaufpreis für das Grundstück und den Baukosten für das Haus, kommen auf die Bauherren Nebenkosten wie Maklerprovision, Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Grundbuchgebühren zu.
Diese sind in der Regel mit bis zu 15 Prozent des Objektpreises und zusätzlich zum eigentlichen Grundstückspreis zu rechnen. "Anfallende Nebenkosten sollten, wenn möglich, nicht durch einen Baukredit, sondern durch das Eigenkapital gestemmt werden", empfiehlt man beim Baufinanzierungsportal Baufi24.de.
Maklergebühren
Heutzutage gibt es kaum noch Grundstücke, die nicht über einen Makler erworben werden können. Um also ein geeignetes Grundstück für das zukünftige Heim zu finden, beauftragen Käufer einen professionellen Makler mit der Suche. Diese Dienste werden je nach Lage des Grundstückes mit ca. 3,57 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer vergütet.
Notarkosten
Um ein Grundstück auch rechtens zu besitzen, benötigen Häuslebauer eine vom Notar beglaubigte Urkunde. Die Kosten für den Notar hängen vom Kaufpreis des Grundstückes ab und belaufen sich auf circa zwei Prozent. Da dieser Schritt fest im Gesetzbuch verankert ist, kann er nicht umgangen werden. Das Eigentum am Grundstück geht zudem erst auf den Käufer über, wenn es einen Grundbucheintrag gibt. Diese Kosten sind in den meisten Fällen in die Notarkosten integriert und schriftlich aufgeführt. Sie machen dabei in etwa die Hälfte der Notarkosten aus.
Grunderwerbssteuer
Für jeden Kauf eines Grundstückes fällt die Grunderwerbssteuer an. Diese liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des vorliegenden Kaufpreises. Im Einzelfall erhöhen sich diese jedoch, wenn das Kaufobjekt nicht über einen Makler oder Privat erworben, sondern der Kauf über den Bauträger abgewickelt wird.
Sonstige Baunebenkosten
Vor dem ersten Spatenstich sind Bauantrag und Baugenehmigung einzuholen. Zusätzlich müssen Ausgaben für Vorbereitung und Einrichtung der Baustelle beachtet werden. Hierzu gehören neben der Erschließung des Grundstückes für Baufahrzeuge auch Anschlüsse für Strom, Wasser und Gas. Außerdem ist es ratsam, sich gegenüber mögliche Risiken mit einer Haftpflichtversicherung oder einer Wohngebäudeversicherung abzusichern.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
www.was-audio.de/aanews/News20170131_kvp.mp3
Wirtschafts-News vom 31. Januar 2017
Michael Weyland informiert...
Veröffentlicht am: 31.01.2017
Ausdrucken: Artikel drucken
Lesenzeichen: Lesezeichen speichern
Feedback: Mit uns Kontakt aufnehmen
Newsletter: Newsletter bestellen und abbestellen
Twitter: Folge uns auf Twitter
Facebook: Teile diesen Beitrag auf Facebook
Hoch: Hoch zum Seitenanfang