(Michael Weyland) Wer sich ein E-Auto kauft, will dieses natürlich auch zuhause aufladen. Dazu benötigt man einen Starkstromanschluss in der Garage. Das kann problematisch werden, wenn man nicht Eigentümer, sondern Mieter ist. Kann der Vermieter einen Einbau verbieten, wenn der Mieter die Kosten selbst tragen will?
Ein E-Auto ergibt nur Sinn, wenn der Halter es zu Hause aufladen kann. Das kann jedoch problematisch sein, denn in Mehrfamilienhäusern gibt es oft keine Steckdosen in der Tiefgarage oder das Stromnetz ist für das Laden von E-Autos nicht ausgelegt. Wenn dann mehrere Mieter gleichzeitig ihr Fahrzeug laden, kann es zu Überlastungen kommen. Entsprechende Umbauten sind zwar möglich, kosten aber viel Geld. Zudem haben Mieter keinen Anspruch auf nachträgliche Veränderungen. Also selbst wenn sie bereit sind, die entsprechenden Kosten zu übernehmen, benötigen sie für die Umbaumaßnahmen die Zustimmung ihres Vermieters. Der kann aber auch Nein sagen.
Ein gutes Argument für Mieter kann dann sein, dass eine solche Installation die Immobilie zukunftsfähiger macht. Auch Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus dürfen nicht einfach eine Ladestation an ihrem Stellplatz in der Garage installieren und sie mit dem Stromzähler verbinden. Je nachdem, ob es sich um eine bauliche Veränderung oder eine Modernisierung handelt, ist dafür die freiwillige Zustimmung aller Wohnungseigentümer oder einer ¾-Mehrheit erforderlich, entschied das Landgericht München laut Informationen des D.A.S. Leistungsservice (Rechtsschutz Leistungs-GmbH) bereits im Januar 2016. (Entscheidung vom 21. Januar 2016, Az. 36 S 2041/15 WEG).
Wirtschafts-News vom 16. Juli 2018
Michael Weyland informiert...
Veröffentlicht am: 16.07.2018
Ausdrucken: Artikel drucken
Lesenzeichen: Lesezeichen speichern
Feedback: Mit uns Kontakt aufnehmen
Newsletter: Newsletter bestellen und abbestellen
Twitter: Folge uns auf Twitter
Facebook: Teile diesen Beitrag auf Facebook
Hoch: Hoch zum Seitenanfang