(Michael Weyland) Im November beginnt für viele Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen die Winterpause. Für die meisten Motorräder, Wohnmobile und Cabrios läuft Ende Oktober der günstigere Versicherungstarif ab. Zu erkennen ist die Geltungsdauer rechts im Nummernschild, wo beispielsweise oben die 04 (April) und unten die 10 (Oktober) eingeprägt ist.
Die Versicherung ist auf diesen Zeitraum beschränkt, für die anschließende Zwischenzeit erlischt die Straßenzulassung. "Ohne Straßenzulassung darf das Fahrzeug auf keiner öffentlichen Straße oder öffentlichem Parkplatz abgestellt werden", erklärt man beim TÜV Rheinland. "Das Bußgeld und eventuell sogar Abschleppkosten sollten sich Fahrzeughalter ersparen."
Sonnige Herbst- und Wintertage machen eine Ausfahrt sehr verlockend. Doch wie schön auch immer das Wetter sein mag, zu einer unerlaubten Spritztour mit abgelaufenem Saisonkennzeichen sollte sich niemand hinreißen lassen. Vor allem bei einem Unfall ist dies mit schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen verbunden. Weitergehende Regressansprüche der Versicherung kommen dann möglicherweise noch hinzu. Bevor das Fahrzeug idealerweise in der Garage für den Winter eingemottet wird, sollte es vor allem außen gewaschen werden. Die anschließende Politur und Hartwachs schützen den Lack. Bevor das Fahrzeug für einige Monate stillgelegt wird, empfiehlt sich die Batterie abzuklemmen und auszubauen. Der Grund: zahlreiche Steuergeräte im Auto verbrauchen auch bei Stillstand permanent Strom, was zur Tiefenentladung und zur nachhaltigen Schädigung der Batterie führen kann.
Wirtschafts-News vom 20. Oktober 2018
Michael Weyland informiert...
Veröffentlicht am: 20.10.2018
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