(Michael Weyland) Eigenheimbesitzer sind für den Winterdienst am angrenzenden öffentlichen Gehweg verantwortlich. Vermieter wälzen diese Pflicht gerne und häufig auf ihre Mieter ab. Was tun, wenn die vorgeschriebenen Zeiten aufgrund der eigenen Berufstätigkeit nicht eingehalten werden können?
Falls der Nachbar nicht übernehmen kann, dann bleibt oft nur der Anruf bei einem Hausmeisterdienst. "Was viele nicht wissen: Ein Teil der Rechnung ist bei der Einkommensteuer anrechenbar", sagt man bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi).
Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht in Deutschland müssen Bürgersteige und Hauszugänge in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr geräumt und gestreut, also sicher für Verkehrsteilnehmer sein. Bei durchgehendem oder starkem Schneefall sind die Anlieger daher mehrmals täglich gefordert, ihrer Pflicht nachzukommen. Wird diese Pflicht vernachlässigt, so muss der Hauseigentümer im Falle eines Unfalls neben einem möglichen Bußgeld unter Umständen für die Kosten des Unfalls und seiner Folgen aufkommen. Wurde fahrlässig gehandelt, kann auch die Haftpflichtversicherung eine Zahlung verweigern.
Daher übertragen viele Bewohner diese Arbeiten an eine Firma. In der Steuererklärung werden diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung eingetragen. In Summe können jedes Jahr bis zu 4.000 Euro die persönliche Steuerschuld direkt reduzieren. Von der Firmenrechnung werden die Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten zu zwanzig Prozent berücksichtigt. Das Finanzamt erkennt nur Überweisungen, keine Barzahlungen an.
Wirtschafts-News vom 21. Januar 2019
Michael Weyland informiert...
Veröffentlicht am: 30.01.2019
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