(Michael Weyland) "Viele denken, dass die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung Hochwasser-schäden abdecken. Das stimmt jedoch nicht", klärt man bei der NÜRNBERGER Versicherung auf. "Nur die erweiterte Naturgefahrenversicherung schützt Sie gegen Schäden an der Immobilie und am Mobiliar durch Naturgewalten wie Überschwemmungen, Schneedruck oder Erdrutsch."
Allerdings gibt es einen Wermutstropfen: Gelangt von massiv eingeschneiten Gebäuden Schmelz-wasser ins Haus, weil die noch vorhandenen Schneemassen den Weg in den Kanal oder anderwei-tigen Ablauf versperren, zahlt auch die Naturgefahrenversicherung nicht. "Der Gebäudeeigentü-mer hat die Pflicht, seine Ablaufwege freizuhalten und von Schnee und Eis zu befreien", informie-ren die Experten. Ansonsten muss er für die Schäden selbst aufkommen.
Gut 300 Millionen Euro Schaden richten Überschwemmungen nach Starkregen und Hochwasser jährlich an. Dennoch haben nur 41 % der Haushalte eine Wohngebäudeversicherung mit Naturge-fahrenschutz.
Wirtschafts-News vom 4. Februar 2019
Michael Weyland informiert...
Veröffentlicht am: 04.02.2019
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