(Michael Weyland) Verschneite Schilder, Schnee, Glatteis und schlechte Sicht - besonders in den Winter-monaten gibt es für Autofahrer so einiges zu beachten. Auch was den Bußgeldkatalog betrifft. Führen Verkehrsvergehen in dieser Zeit doch häufig zu höheren Strafen.
Das Berliner Legal Tech Unternehmen Coduka GmbH bietet Betroffenen an, Vorwürfe aus Buß-geldverfahren über seinen Service Geblitzt.de kostenfrei prüfen zu lassen. Rund 200.000 Fälle wurden seit Firmengründung im Jahr 2013 bereits bearbeitet.
Zugeschneite Schilder
Wenn Verkehrsschilder mit Schnee bedeckt sind, tritt folgende Regelung in Kraft: Schildern mit eindeutigen eckigen Formen wie Stoppschildern, Vorfahrtsschildern und Hauptstraßenschildern ist auch dann Folge zu leisten, wenn sie zugeschneit sind. Handelt es sich bei dem Verkehrszeichen allerdings um ein rundes Schild, sieht die Sache anders aus. Erst recht, wenn das Tempolimit nicht mehr erkennbar ist. Beim Unternehmen erklärt man: "Wenn der Betroffene nicht gerade ein orts-kundiger Fahrer ist, dem die Geschwindigkeitsbegrenzung bekannt sein müsste, ist es sinnvoll, entsprechende Bußgeldvorwürfe anzufechten. Generell werden wir ab einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands- und Handyverstößen tätig."
Geschwindigkeit zur kalten Jahreszeit
Und welche Sanktionen sind bei Geschwindigkeitsverstößen angesichts der aktuellen Wetterlage in vielen Teilen Deutschlands außerdem zu befürchten? Eine nicht angepasste Geschwindigkeit bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen wie Nebel und Glatteis hat bereits 100 Euro und einen Punkt in Flensburg zur Folge. Hierbei sind keine Blitzer gefragt. Vielmehr liegt es im Auge des poli-zeilichen Betrachters, ob der Betroffene einen angemessenen Fahrstil an den Tag gelegt hat. Ge-messen wird in einem anderen Zusammenhang: Liegt die Sicht aufgrund von Schneefall oder Ne-bel unter 50 Metern, darf nur maximal 50 km/h gefahren werden - außer, das Tempolimit liegt so-wieso darunter. Dazu heißt es: "Was viele nicht wissen: In diesem Fall erhöht sich das Bußgeld drastisch. Aus 15 Euro bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 5 km/h innerorts werden 80 Euro und ein Punkt.
Sicherheit und Licht bei Schneetreiben
Safety first! Das gilt für jeden Autofahrer auch im Winter. Das nicht vom Schnee befreite Autodach kostet ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro, eine nicht ausreichend freigekratzte Wind-schutzscheibe 10 Euro. 60 Euro und einen Punkt in Flensburg werden fällig, wenn man bei Schneefall außerorts ohne Abblendlicht fährt. Innerorts fällt die Strafe geringer aus - hier schlagen 25 Euro zu Buche.
Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden unter: www.was-audio.de/aanews/News20190205_kvp.mp3
Wirtschafts-News vom 6. Februar 2019
Michael Weyland informiert...
Veröffentlicht am: 06.02.2019
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