(Michael Weyland) Sie liegen in der Nähe von Ausgängen oder Treppenhäusern, sind gut beleuchtet und oft videoüberwacht - Frauenparkplätze gibt es inzwischen in fast jedem Parkhaus. Doch dürfen auch Männer Frauenparkplätze nutzen - zum Beispiel, wenn das Parkhaus voll ist? Oder droht dann ein Strafzettel? Das hat die R+V24-Direktversicherung deutsche Autofahrer in einer aktuellen Studie gefragt.
Über die Hälfte (57 %) der Befragten gehen davon aus, dass auf Frauenparkplätzen auch nur Frauen parken dürfen. Das Überraschende: "Verboten ist das Parken für Männer hier nicht", erläutert man bei der R+V24-Direktversicherung. "Die Straßenverkehrsordnung kennt keine Frauenparkplätze. Also winkt auch kein Strafzettel." Sehr wohl kann der Parkhausbetreiber unberechtigt Parkende aber von diesen Plätzen verweisen.
Um Frauen vor allem abends und nachts mehr Sicherheit zu bieten, weisen viele Parkhäuser spezielle Parkflächen aus. "Es ist zwar wenig rücksichtsvoll, wenn Männer auf diesen Plätzen parken, eine Ordnungswidrigkeit gemäß Straßenverkehrsordnung ist es jedoch nicht." Aber der Betreiber kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Hausverbot erteilen, weil die Parkenden gegen die Nutzugsordnung des Parkhauses verstoßen. Das Gleiche gilt für Mutter-Kind-Parkplätze, wie man sie bei vielen Supermärkten findet. Diese sollen Eltern das Herausheben von Kleinkindern erleichtern und sind deshalb breiter angelegt." Wer hier nur aus Bequemlichkeit parkt, riskiert zwar kein "Knöllchen", kann aber des Platzes verwiesen werden.
Wirtschafts-News vom 13. März 2019
Michael Weyland informiert...
Veröffentlicht am: 13.03.2019
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