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Wir brauchen eine Million Ladepunkte

... fordert der Verband der Automobilindustrie

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) mahnt: Ohne Elektromobilität kann das ambitionierte Ziel einer nachhaltigen Mobilität, wie es die Gesetzgebung in Europa verlangt, nicht erreicht werden.

Das ist eine der Kernaussagen des Verbands der Automobilindustrie (VDA) aus dem Papier „Empfehlungen für einen erfolgreichen Hochlauf der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bis 2030“, dass der VDA jetzt der Politik vorlegte.

Für einen erfolgreichen Markthochlauf der E-Mobilität ist danach der schnelle und nachhaltige Ausbau der Ladeinfrastruktur die wichtigste Voraussetzung. Den aktuellen Bestand von 17 400 öffentlich zugänglichen Ladepunkten in Deutschland nennt der Verband „absolut unzureichend“. Ende 2018 habe es in China schon etwa 330 000 öffentlich zugängliche Ladepunkte gegeben.

Die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität geht in ihren aktuellen Berechnungen von sieben bis 10,5 Millionen E-Fahrzeugen im Bestand im Jahr 2030 aus. Entsprechend den heutigen Vorgaben der EU-AFID-Richtlinie (Alternative Fuels Infrastructure Directive) ergibt sich im öffentlichen Bereich bis dahin ein Bedarf von 700 000 bis zu einer Million Normalladepunkten und zusätzlich 70 000 bis 100 000 Schnellladepunkten. Für den privaten Bereich sind im Jahr 2030 acht bis elf Millionen Ladepunkte erforderlich.

Kurzfristig, von heute bis Anfang 2020, hält der Verband einen sehr schnellen Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für notwendig. Das sei eine wesentliche Voraussetzung, um beim Bürger das Vertrauen aufzubauen, dass eine Kaufentscheidung zugunsten eines Elektroautos fördert. Spätestens ab Mitte 2020 müssen nach Meinung des VDA die gesamtheitlichen Rahmenbedingungen geschaffen sein, um einen kontinuierlichen, bedarfsgerechten Ausbau der Infrastruktur zu erreichen.

Der VDA empfiehlt folgende Punkte

Koordinierte, übergreifende Vorgehensweise auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zum Ladeinfrastrukturaufbau, u. a. Koordinierung Ladeinfrastrukturausbau durch den Bund, ressortübergreifende Abstimmung, Umsetzungsmonitoring, Statusinformation

Schaffung rechtlicher Vorgaben, u. a. Vorgabe Aufbauzielvorgaben und Zeitpunkte, Ermöglichung eines „Rechtes auf Laden“ durch Anpassung des Miet- und Wohneigentumsrechts, Ladepunktvorgaben zur Gebäudeausstattung und Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie. Auch die Anforderungen für Nutzfahrzeuge sind einzubeziehen.

Abbau praktischer Hemmnisse, u. a. Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, bundeseinheitliche Vorgaben, Vereinfachung und Übergangsregelungen des Eichrechts sowie Anpassung der Ladesäulenverordnung

Anstoß finanzieller Förderung, u. a. durch kurzfristige Förderaufrufe für öffentliche und private Ladeinfrastruktur, Entlastung beim Fahrstrompreis

Vereinfachung der Förderrichtlinie zur Ladeinfrastruktur, u. a. Pauschalen für Anschlusskosten, sowie Flexibilisierung der Zugangsverpflichtung

Nach Auffassung des VDA und seiner Mitgliedsunternehmen ist ein solches Maßnahmenbündel dringend erforderlich, um einen kurzfristigen und koordinierten Ausbau der Ladeinfrastruktur zu erreichen. Konsequentes Handeln aller Verantwortlichen kann Deutschland zu einem Leitmarkt der E-Mobilität machen. (ampnet/Sm)

Foto: Auto-Medienportal.Net/BMW

 


Veröffentlicht am: 02.06.2019

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