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Wirtschafts-News vom 13. März 2020

Michael Weyland informiert...

(Michael Weyland) Auf deutschen Straßen hat es im vergangenen Jahr wieder öfter gekracht. Nach vorläufigen Ergebnissen des statistischen Bundesamtes stieg die Zahl der polizeilich gemeldeten Unfälle von Januar bis November 2019 gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um rd. 0,6 Prozent auf über 2,434 Millionen.

Bundesweit ereigneten sich damit im Durchschnitt 7.377 Unfälle pro Tag. Die entstandenen Schäden müssen von den Kfz-Haftpflichtversicherern reguliert werden, die jährlich ca. 10 bis 11 Milliarden Euro dafür ausgeben. Mit den zuletzt gestiegenen Unfallzahlen und in der Folge höherer Schadensersatzansprüche verstärkt sich der Druck auf die Versicherer, bei der Schadensregulierung so viel wie möglich einzusparen. Das geht zu Lasten unverschuldet in einen Unfall verwickelter Autofahrer, die weder von den Tricks der Versicherungen etwas ahnen noch bemerken. Das Ergebnis einer von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht vor einigen Monaten in Auftrag gegebenen Forsa-Umfrage überrascht deshalb nicht. In dem Umfrageergebnis sehen die Verkehrsanwälte ein deutliches Indiz dafür, dass die Mehrzahl der Betroffenen nicht weiß, welche Schadensleistungen ihnen im Einzelfall tatsächlich zustehen.

Keine Einzelfälle, sondern die Masse der Fälle

Zwei Beispiele verdeutlichen exemplarisch die fragwürdige Regulierungspraxis von Kfz-Versicherern. So zeigt der Fall einer Verkehrsanwalt-Kanzlei in Aschaffenburg, dass ein Geschädigter sich keinesfalls auf das Gutachten des vermeintlich „neutralen“ externen Sachverständigen der Versicherung verlassen sollte, der den Fahrzeugschaden um 1.050 Euro niedriger auswies als der vom Geschädigten beauftragte freie Gutachter. Der Anwalt klagte diesen Differenzbetrag schließlich erfolgreich ein.

Ohne die Einschaltung eines Anwalts und freien Gutachters hätte der Geschädigte einen erheblichen Verlust erlitten – und zwar ohne es zu merken. Weitaus drastischer stellte sich der Fall einer Mandantin einer Anwaltskanzlei in Andernach dar. Sie war beim Überqueren der Straße auf dem Zebrastreifen von einem Auto erfasst und lebensgefährlich verletzt worden. Die Versicherung der Unfallverursacherin lehnte entgegen der Rechtslage zunächst jede Haftung ab und hoffte, die Sache würde im Sand verlaufen.

Wiederum erst nach Klageerhebung stimmte die Versicherung in einem Vergleich einer Schadensersatzzahlung von rund 240.000 Euro zu. „Unberechtigte Kürzungen sind keine Einzelfälle, sondern kommen bei der Masse der Fälle vor“, erklärt man bei der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 13.03.2020

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