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Versicherungsschutz mit Aufschub

Bei welchen Versicherungen gibt es Wartezeiten?

Wer eine Versicherung abschließt, will den Schutz gegen die versicherten Risiken natürlich am liebsten sofort. Doch das funktioniert nicht bei allen Versicherungen – bei einigen müssen Versicherte einige Zeit warten, bis der Versicherungsschutz greift.

Bei welchen Versicherungen es Wartezeiten gibt und wie lang Antragssteller jeweils warten müssen, weiß Ramona Paul, Versicherungsexpertin der IDEAL Versicherung.

Versicherungen mit Wartezeiten


Bei einigen Versicherungen müssen Versicherte eine Wartezeit einplanen. „Das heißt, der Versicherungsschutz besteht nicht sofort mit Vertragsabschluss, sondern erst nach einer bestimmten Zeitspanne“, erläutert Ramona Paul. Die Wartezeit dient dazu, die Prämien für alle Versicherten finanzierbar zu halten. Würde der jeweilige Versicherer Personen ohne Wartezeit versichern, kämen auf die Versicherungsgemeinschaft hohe Kosten zu, da bei einer frühzeitigen Inanspruchnahme der Police zuvor keine Beiträge angespart wurden. Die Kosten könnten im Extremfall für alle stark steigen. Daher gilt: Ein sich anbahnender Rechtsstreit, ein Haus, das bereits brennt oder eine bestehende Krebserkrankung können nicht versichert werden. Wie lange ein Versicherter warten muss, ist unterschiedlich und hängt sowohl von der Versicherung als auch von der Sparte ab.

Bei folgenden Versicherungen müssen Versicherte Wartezeiten einplanen:

· Rechtsschutzversicherung: Die Wartezeit für bestimmte Teilbereiche wie etwa Arbeitsrecht beträgt drei bis 36 Monate

· Private Krankenversicherung: Meist gilt eine dreimonatige Wartezeit

· Bei Zusatzversicherungen, beispielsweise für Zahnbehandlungen, müssen Versicherte oft bis zu acht Monate warten

· Elementarschutz gegen Starkregen und Überschwemmungen in Hausrat- und Wohngebäudeversicherung: Hier kann es abhängig vom Anbieter Wartezeiten von mehreren Monaten geben

· Betriebliche Altersversorgung (bAV): Der Arbeitnehmer erwirbt erst nach einer Mindestbetriebszugehörigkeit Versorgungsansprüche

· Schwere-Krankheiten-Versicherung: Je nach Krankheit gibt es eine Wartezeit zwischen drei und sechs Monaten

· Sterbegeld: Hier kann es zu Wartezeiten bis zu drei Jahren kommen

· Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherte müssen mit Wartezeiten zwischen sechs Monaten und zwei Jahren rechnen

Wann entfällt die Wartezeit?

Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, Wartezeiten zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden. „Hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen“, empfiehlt die IDEAL-Expertin. Viele Versicherer bieten beispielsweise private Krankenversicherungs-, Rechtsschutz- oder Sterbegeld-Policen explizit ohne Wartezeit an. Für all diese Optionen gilt jedoch: Bestehende Schäden, die dem Versicherten bei Vertragsabschluss bereits bekannt sind – etwa ein laufender arbeitsrechtlicher Rechtsstreit – bleiben dennoch ausgeschlossen.

Wer einen bestimmten Versicherungsschutz beibehalten will und nur die Versicherung wechselt, dem wird die Wartezeit manchmal erlassen oder sie verkürzt sich – beispielsweise beim Rechtsschutz. „Voraussetzung ist, dass es sich um einen gleichartigen Versicherungsschutz handelt und der Übergang zwischen alter und neuer Police möglichst lückenlos erfolgt“, informiert Paul.

Bei privaten Krankenkassen entfällt die Wartezeit auch, wenn die Ursache für einen Versicherungsfall ein Unfall und nicht eine Krankheit ist. Das kann zum Beispiel bei einer Zahnzusatzversicherung der Fall sein: Verliert der Versicherte noch in der Wartezeit Zähne bei einem Autounfall, dann greift der Versicherungsschutz bei vielen Anbietern sofort.

Mehr Versicherungs-Tipps im IDEAL Magazin.

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 29.08.2020

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