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Friede am Gartenzaun?

Gothaer Nachbarschaftsstudie zeigt: Nur 32 Prozent der Befragten haben sich schon einmal bei ihrem Nachbarn beschwert

Gar keine Nachbarn haben wohl nur jene, die auf freiem Feld wohnen. Die meisten anderen wohnen in direkter Nähe zu anderen Haushalten – und beinahe jeder Anwohner hat etwas über seine Nachbarn zu erzählen.

Der eine spielt den ganzen Tag Klavier, der andere lässt seine Kinder Sonntagsmorgens wild umhertollen, schneidet nie seine Bäume, raucht auf dem Balkon, hat dauernd Freunde zu Besuch, trennt den Müll falsch, parkt zu ausladend oder dekoriert den Hausflur ganz scheußlich. Aufreger gibt es viele. Aber beschweren? Diesen Schritt gehen nur die Wenigsten, das zeigt die diesjährige Gothaer Nachbarschaftsbefragung in Zusammenarbeit mit forsa.

Die Wand zum Nachbarn ist eine der dünnsten. So scheint es zumindest, denn Lärmbelästigung geben die meisten Befragten (53 Prozent) als wahrscheinlichsten Grund einer Beschwerde beim Nachbarn an. Zu laute Musik, ein plärrender Fernseher, durchdringende Gespräche, Trittgeräusche, Kinderspiele oder gar die Bohrmaschine – alles Lärmursachen, die schnell in die eigene Wohnung geschallt sind. Wenn die Geräuschkulisse dann noch länger anhält oder gar die Nachtruhe stört, ist der Ärger groß. Aber noch weitere Gründe zur Beschwerde gibt es: falsch geparkte Autos zum Beispiel (31 Prozent Angabe) oder Belästigung durch Rauch (29 Prozent) komplettieren die Top-Drei der größten Aufreger durch die Nachbarn. Es folgen weitere Gründe wie störende Haustiere (16 Prozent) oder die Nichteinhaltung der Hausordnung bzw. der Nachbarschaftspflichten (15 Prozent).

„Mein Anwalt wird sich melden!“


Viel überraschender jedoch: Die Deutschen scheinen friedvoller geworden zu sein. In der diesjährigen Kurzbefragung der Gothaer – durchgeführt von der forsa Forschung – gaben nur 32 Prozent der insgesamt rund 1.000 Befragten an, sich schon einmal bei ihren Nachbarn über deren Verhalten beschwert zu haben. Bei der letzten Kurzstudie im Jahr 2017 bejahten das noch ganze 46 Prozent. Friedvoll scheinen die Deutschen auch in diesem Punkt: Allein neun Prozent der Studienteilnehmer hatten bereits einen Nachbarschaftsstreit, der über eine Beschwerde hinausging, etwa mit rechtlichen Schritten. Und wer nun denkt, die die sich beschweren, seien die Älteren, die ohnehin viel daheim sind: 2017 und 2020 waren die 30- bis 44-Jährigen am beschwerdefreudigsten.

Mehr Ärger durch Home-Office?


Nun hat sich seit 2017 im Hinblick auf die Wohnsituation ja vor allem eines geändert: Im Jahr 2020 befinden sich viele Arbeitnehmer durch die Corona-Pandemie im Home-Office. Nehmen sie ihre Nachbarn dadurch vermehrt wahr und ärgern sich zum Beispiel über Lärm, den sie sonst nicht mitbekommen haben? Scheinbar nein, denn nur neun Prozent der Befragten, die aktuell im Home-Office arbeiten, stören sich jetzt mehr an ihren Nachbarn als vorher.

Gothaer bietet Kunden telefonische Rechtsberatung bei Streitigkeiten

Wie am besten vorgehen, wenn es Grund zur Beschwerde gibt? „Grundsätzlich empfiehlt sich bei Streitigkeiten mit dem Nachbarn zunächst ein freundliches, aber klärendes Gespräch. Oft ist dem Gegenüber gar nicht bewusst, dass sein Verhalten den anderen belästigt“, sagt Gothaer Expertin Bettina Zoidl-Ammen. „Sollten sich die Schwierigkeiten durch ein Gespräch jedoch nicht aus der Welt schaffen lassen, sollte man sich rechtlichen Rat holen.“ Für Kunden des Haus- und Wohnungsschutzbriefes der Gothaer gibt es in diesen Fällen eine speziell eingerichtete Telefonnummer. „Unsere Rechtsexperten geben auch bei Streitigkeiten mit dem Nachbarn über die telefonische Rechtsberatung schnell und unkompliziert eine erste Einschätzung zur Rechtslage“, so Bettina Zoidl-Ammen.

Die Gothaer Nachbarschaftsstudie

Im Auftrag der Gothaer Versicherung führte die forsa Politik- und Sozialforschung vom 26. bis 29. Oktober 2020 eine Befragung im Rahmen ihres online-representativen Befragungspanels durch. Teilgenommen haben 1.015 Bundesbürger ab 18 Jahren, die in Privathaushalten leben.

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 10.11.2020

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