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Mythos Rettungsgasse

Was wirklich zu tun ist


Wenn das Martinshorn ertönt, sind viele Fahrer unsicher, reagieren hektisch und machen genau das Falsche. Dabei kann eine einfache Reaktion Leben retten: eine Rettungsgasse bilden.

Was so einfach erscheint, führt dennoch immer wieder zu Irrungen und Wirrungen rund um den Zufahrtsweg für Einsatzkräfte. Die Debeka, eine der größten Versicherungsgruppen und Bausparkassen in Deutschland, klärt Mythen rund um die Rettungsgasse auf.

Mythos 1: Eine Rettungsgasse muss nur bei Stau auf der Autobahn gebildet werden
Ob auf der Autobahn oder in der Stadt, Unfälle ereignen sich überall. Daher sollte es immer möglich sein, eine Rettungsgasse zu bilden. Vorausschauendes Fahren erleichtert die Situation. Stockt der Verkehr oder fährt man außerorts nur Schrittgeschwindigkeit, sollte man die Rettungsgasse immer im Hinterkopf haben und frühzeitig einlenken. Wenn die Autos erst mal stehen, ist es zu eng und zu spät.

Mythos 2: Wenn das Martinshorn ertönt, gibt man noch mal richtig Gas und fährt weg
Gas geben ist falsch, einfach stehenbleiben aber auch. Ist man in der Stadt mit nur einer Fahrspur unterwegs, stellt man das Auto weit nach rechts an den Straßenrand. Falls nötig, kann man auf den Gehweg ausweichen, allerdings sollte man dabei auf Fußgänger und Radfahrer achten. Das Fahrzeug möglichst parallel zur Straße ausrichten. Bei einer roten Ampel darf man ein Stück in die Kreuzung fahren. Hilfreich für die anderen Fahrer ist es, wenn man mit dem Blinker signalisiert, in welche Richtung man ausweicht. Bei Straßen mit zwei oder mehr Spuren fahren die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links und alle anderen Spuren nach rechts.

Mythos 3: Auf der Autobahn stellt man sich auf die Standspur oder fährt dort weiter
Die Standspur ist nur liegengebliebenen Fahrzeugen vorbehalten und muss freibleiben. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: wenn die Polizei dazu auffordert, die Standspur zu nutzen, oder aus Platzgründen sonst keine Rettungsgasse gebildet werden kann.

Mythos 4: Motorräder dürfen in der Rettungsgasse fahren
In der Rettungsgasse dürfen nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge fahren. Dazu zählen Feuerwehr und Rettungswagen, Arzt und Abschleppdienst. Übrigens ist man als Fahrer laut Straßenverkehrsordnung dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Tut man dies nicht, winken Bußgelder, Punkte und sogar ein Fahrverbot. Abgesehen davon, dass jemand mit dem Leben ringt, während man selbst die Rettungsgasse zuparkt.

Mythos 5: Für Schäden am Kfz, die in der Rettungsgasse geschehen, muss man selbst aufkommen
Sonderregelungen für die Rettungsgasse gibt es nicht. Heißt, es kommt darauf an, wer den Unfall verschuldet hat. Für materielle und immaterielle Schäden von Dritten haftet nach einem Unfall in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers. Für eigene Schäden kommen gegebenenfalls Unfall- oder Kaskoversicherung auf. Generell gilt: Wer sich zunehmendem Verkehr, überfüllten Straßen und Staus aussetzt, sollte eine gute Absicherung für sich und sein Fahrzeug haben.

Wer sich nicht alleine durch die Versicherungsfragen kämpfen möchte, kann sich von der Debeka (auch ohne persönlichen Kontakt über verschiedene Wege) beraten lassen. Ansprechpartner finden Interessierte online.

Quelle: Debeka Allgemeine Versicherung AG

 


Veröffentlicht am: 25.09.2020

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