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Auffahren auf die Autobahn ist (k)eine Kunst

... außer für Geisterfahrer

Einer der problematischsten Vorgänge im Straßenverkehr hierzulande ist offenbar das Auffahren auf eine Autobahn.

Dabei sollte dieses Prozedere eigentlich ganz einfach sein: Neben den eigentlichen Fahrbahnen befindet sich ein Einfädelungsstreifen, dessen Funktion darin besteht, Autofahrern, die auf die Autobahn auffahren wollen, zu ermöglichen, ihr Fahrzeug zügig an die Geschwindigkeit des in Fahrtrichtung rechts fließenden Verkehrs anzupassen, um sich dann gefahrlos einreihen zu können.

Das alltägliche Erleben an Autobahnauffahrten ist tatsächlich sehr viel „farbenfroher“: Da trifft man zum einen auf die „Sprinter“, die „koste es, was es wolle“ quer über alle Fahrbahnen sofort auf die linke Überholspur durchstarten. Die „Ängstlichen“ wiederum fahren vorsichtig bis zum Ende des Einfädelungsstreifens und warten dort, bis sich im Verkehrsfluss eine Lücke auftut, die ihnen groß genug erscheint, sich einzureihen. Andere wiederum biegen sofort von dem Auffahrstreifen auf die Autobahn ein und beschleunigen erst dort.

Gemeinsam ist all diesen Autofahrern offenbar die Überzeugung, dass sie beim Auffahren Vorfahrt haben oder ihnen wie beim sogenannten Reißverschlussverfahren Platz gemacht werden muss, wenn sie nur den Blinker betätigen. Dadurch kommt es nur allzu oft zu mitunter mehr als brenzligen Situationen – insbesondere durch die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen den Fahrzeugen, die mit Autobahngeschwindigkeit unterwegs sind, und den auffahrenden.

Gefahr für sich und andere beschwören aber auch diejenigen „zuvorkommenden“ Autofahrer herauf, die auf Autobahnen abbremsen, um einem Auffahrenden das Einfädeln zu ermöglichen. Was ein solches Verhalten verursachen kann, sieht man häufig an schwarzem Gummiabrieb in Höhe von Autobahnauffahrten, der von heftigen Bremsmanövern zeugt.

Um an der Stelle gleich einem unter Fahrzeuglenkern anscheinend weit verbreiteten Irrglauben entgegenzutreten: Die auf eine Autobahn auffahrenden Autos haben keine Vorfahrt und dementsprechend auch nicht das Recht, von anderen Fahrzeugen zu verlangen, dass ihnen das Einfädeln erleichtert oder gar Platz gemacht wird.

Laut § 18 Absatz 3 StVO hat der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt. Wer sich also vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn einfädeln will, hat daher dem fließenden Verkehr Vorrang einzuräumen. Von einem Reißverschlussverfahren ist dabei auch keine Rede.

Deshalb sollten sich auch Autofahrer, die auffahrenden Fahrzeugen durch einen Spurwechsel das Einfädeln erleichtern wollen, unbedingt vorher versichern, dass sie damit nicht den nachfolgenden Verkehr behindern oder gar gefährden. Denn solche Manöver können die Unfallgefahr massiv erhöhen.

Ähnliches gilt für auffahrende Autofahrer: Sie dürfen sich nicht Platz erzwingen, indem sie sich rücksichtlos in den fließenden Verkehr hineinquetschen. Wer so andere Verkehrsteilnehmer zu einem Spurwechsel oder abruptem Bremsen zwingt und auf diese Weise einen Unfall auslöst, macht sich straf- und auch haftbar. Grundsätzlich gilt, dass jeder Kraftfahrer gegebenenfalls warten muss, bis ein Einfädeln ohne Gefährdung anderer möglich ist. Dies gilt auch im Stau oder bei dichtem Verkehr.

Erlaubt ist hingegen, auf dem Beschleunigungsstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften schneller zu fahren als auf den durchgehenden Fahrspuren von Autobahnen und Schnellstraßen. Das bedeutet, dass langsamere Fahrzeuge im Unterschied zum sonst geltenden Recht auf dem Einfädelungsstreifen rechts überholt werden dürfen, um sich vor ihnen einzufädeln. Doch auch diese Ausnahmeregelung gilt nur, wenn dies risikolos möglich ist.

In der Regel sollte der meist 250 Meter lange Einfädelungsstreifen ausreichen, um durch zügiges Beschleunigen auf ein Tempo zu kommen, dass ein gefahrloses Einfädeln in den fließenden Verkehr erlaubt. Sollte sich jedoch vor dem Ende des Beschleunigungsstreifens keine Gelegenheit zum Einreihen ergeben, muss der Fahrer gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) am Ende des Einfädelungsstreifens anhalten und abwarten, bis sich für ihn eine Lücke auftut.

Da dies jedoch mit einem großen Gefährdungspotenzial einhergeht, empfehlen Experten, in solchen Fällen ausnahmsweise die Vorschrift zu ignorieren, die ein Befahren des Standstreifens verbietet. Es sei in einem solchen Ausnahmefall besser, statt anzuhalten auf dem Standstreifen weiterzufahren und sich von dort baldmöglichst ohne Gefährdung in den fließenden Verkehr einzuordnen, raten Verkehrssicherheits-Fachleute.

Quelle: Goslar Institut

 


Veröffentlicht am: 15.10.2020

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