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Elektrokleinstfahrzeugen klassifizieren

EKF-Verband schlägt drei Klassen vor

Dem neu gegründeten Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge geht das Positionspapier der Bundesregierung nicht weit genug.

Die geplanten Verordnungen bauen nach Einschätzung des Vereins „so hohe Hürden für eine Zulassung auf, daß fast alle aktuell im Handel erhältlichen Geräte nicht berücksichtigt werden können“. Gleichwohl würden die Fahrzeuge weiter gekauft und gefahren, ohne dass sich die Nutzer über die Rechtslage im Klaren seien. Deshalb hat der unter dem Namen „Electric Empire“ antretende Interessenverband ein eigenes Konzept entworfen.

Der Entwurf sieht eine dreifache Klassifizierung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) vor, von denen mittlerweile nach Verbandseinschätzungen rund eine viertel Million Stück im Umlauf sein dürften. Stufe eins sind dem Vorschlag nach Kinder-EKF, die wie Skateboards einzuordnen wären. Der Verband denkt an eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 12 km/h und einer maximalen Fahrzeugmasse von 15 Kilogramm. Sie sollten auf Gehwegen und Spielstraßen erlaubt sein und unter die private Haftplfichtversicherung fallen. Reflektoren oder eine zusätzliche Beluchtung wird bei Dunkelheit wird ebenso empfohlen wie das Tragen von Protektoren und eines Helms.

In die zweite Kategorie des Konzeptes fallen „Alltags-Elektrokleinstfahrzuege“, die nicht mehr als 25 Kilogramm wiegen und maximal 25 km/h schnell sind. Sie sollten nach Ansicht von Eletric Empire verkehrsrechtlich mit Fahrrädern und Pedelecs gleichgestellt werden. Entsprechend fordert der Bundesverband Scheinwerfer, Rücklicht, Reflektoren und eine Klingel für diese Geräte, die ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt sein sollten.

Darüber rangieren die „Experten-EKF“ mit mehr als 25 Kilogramm Gewicht und über 25 km/h Geschwindigkeit. Hier sieht der Vorschlag ein Mindestalter von 16 Jahren sowie der Führerschein AM (Kleinkraftrad). Vorgeschrieben wären entsprechend der geltenden Regelungen für „Mopeds“ die Benutzung der Straße (bei gedrosseltem 25-km/h-Modus auch der Radwege) und das Tragen eines Helms. Zudem wäre müsste das Fahrzeug über ein kleines Versicherungskennzeichen verfügen. (ampnet/jri)

Foto: Auto-Medienportal.Net/Electric Empire

 


Veröffentlicht am: 22.03.2019

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