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Beifahrersitz bleibt frei und Toilettenpausen sind tabu

Die geltenden Einreisebestimmungen während Corona im Überblick

Maximal zwei Fahrzeuginsassen pro Sitzreihe, Maskenpflicht im Auto und Verbot von Toilettenpausen – wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte sich unbedingt vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen der einzelnen Länder informieren. Aufgrund der COVID 19-Pandemie gelten in beliebten Reisezielen wie Italien, Österreich und Frankreich nämlich besondere Regeln.

Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung, kennt die momentan geltenden Regularien.

Italien – Maskenpflicht im Auto

Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören, müssen während der Autofahrt einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Darüber hinaus ist die Zahl der Fahrzeuginsassen aus verschiedenen Haushalten begrenzt: Das italienische Außenministerium erlaubt in diesem Fall höchstens zwei Personen pro Sitzreihe und nur auf den an der Seite gelegenen Sitzen. Der Beifahrersitz muss frei bleiben. In einem Fünfsitzer dürfen somit neben dem Fahrer nur zwei weitere Personen im Fahrzeug befördert werden. „Die Regelung kann allerdings je nach Region variieren“, weiß Birgit Dreyer. „In Südtirol, Friaul und Venetien ist die Zahl der Mitfahrer nicht begrenzt, das Tragen einer Maske ist jedoch bei verschiedenen Haushalten Pflicht. Trentino setzt Personen, die in einem engen Verhältnis zueinander stehen, jedoch nicht aus dem gleichen Haushalt stammen, Haushaltsangehörigen gleich. Mindestabstände und Maske sind nicht vorgeschrieben“, so Dreyer. Bei Fährüberfahrten nach Sardinien kann es Fieberkontrollen beim Check-In geben, bei Ankunft auf der Insel wird in jedem Fall die Körpertemperatur gemessen. Zudem müssen Reisende 48 Stunden zuvor eine unterschriebene Selbstauskunft ausfüllen.

Österreich – Kein Tankstopp bei Einreise aus Risikogebiet

In Österreich gilt derzeit eine Reisewarnung für Bulgarien, Kroatien und Rumänien. Bei der Rückreise nach Deutschland müssen deutsche Urlauber deshalb ohne Zwischenstopp durch das Land fahren.  Auch die Benutzung der Toiletten am Rastplatz oder Tanken sind verboten – bei Missachtung fallen hohe Geldstrafen an. „Ich empfehle allen Reisenden in dem Fall deshalb einen Zwischenstopp in Slowenien einzulegen“, so Birgit Dreyer. „Denn steht man dann in Österreich bei Stop-and-go-Verkehr im Stau, ist der Spritverbrauch besonders hoch“, weiß die Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung. Autofahrer dürfen in jeder Sitzreihe einschließlich des Fahrers nur zwei Personen mitnehmen, wenn sie nicht im gleichen Haushalt leben. Das Tragen einer Maske ist keine Pflicht. Touristische Unterkünfte dürfen Urlauber aus Gebieten, in denen die Zahl der Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen bei mehr als 50 pro 100.000 Einwohner liegt, nur dann beherbergen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen. Dieser darf nicht älter als vier Tage sein.

Frankreich – Temperaturmessung bei Fährüberfahrt

Am 24. August 2020 hat die deutsche Regierung für Île-de-France (mit der Hauptstadt Paris) und Provence-Alpes-Côte d’Azur eine Reisewarnung ausgesprochen. In der Hauptstadt ist das Tragen einer Maske in weiten Teilen des Stadtzentrums verpflichtend. Das Gleiche gilt für Bereiche in der Innenstadt von Nizza sowie in Marseille. An den Grenzen kann es durchaus zu Stichprobenkontrollen kommen, daher sollten Autourlauber mehr Zeit einplanen. Wer das Festland mit der Fähre in Richtung Korsika verlässt, muss mit einer Temperaturmessung rechnen. Während der gesamten Überfahrt ist eine Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend, aufgrund der Abstandsbestimmungen stehen zudem weniger Sitzplätze für die Urlauber zur Verfügung.

Kroatien – Hinterlegung von Personalien an der Grenze

An der kroatischen Grenze müssen Urlauber ihre Personalien und Kontaktdaten hinterlegen, um im Fall einer Corona-Infektion erreichbar zu sein. Alle, die vorab das Onlineformular „Reiseankündigung“ des kroatischen Tourismusministeriums ausfüllen, sparen sich hier lange Wartezeiten. Das Formular gibt es auch in deutscher Sprache. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten alle Nutzer eine ID-Nummer, die sie an der Grenze vorzeigen können. „Es empfiehlt sich, die Nummer zu notieren und die Registrierung auszudrucken, um sie bei der Einreise vorzeigen zu können“, erklärt Birgit Dreyer. Für die Regionen Šibenik-Knin und Split-Dalmatien hat das Auswärtige Amt am 20. August 2020 eine Reisewarnung ausgesprochen, weshalb sich Rückkehrer aus diesen Gebieten innerhalb von 72 Stunden einem Corona-Pflichttest unterziehen und bis zum negativen Ergebnis zu Hause in Quarantäne bleiben müssen.

Niederlande – Mund-Nasen-Schutz an belebten Plätzen

Wer nicht aus dem gleichen Haushalt stammt, darf in Holland seit dem 1. Juli 2020 trotzdem wieder gemeinsam im Auto fahren. Die niederländische Regierung rät dennoch zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Aufgrund des hohen Besucherandrangs in den letzten Wochen gilt in Amsterdam und Rotterdam seit 1. August 2020 nicht nur in Geschäften, sondern auch draußen auf belebten Plätzen und Straßen für alle Fußgänger und Radfahrer über 13 Jahren eine Maskenpflicht. Die Stadt Amsterdam bittet darüber hinaus darum, nicht über das Wochenende, sondern von Montag bis Donnerstag anzureisen, um die Touristenanzahl zu regulieren.

Schweiz – Quarantäne nach Aufenthalt im Risikogebiet

Sowohl die Einreise in die Schweiz, als auch die Durchreise durch das Land sind für deutsche Urlauber derzeit uneingeschränkt möglich – außer, sie waren vorher in einem Risikoland wie Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, den USA, oder Israel. Dann müssen sich Reisende für zehn Tage in Quarantäne begeben. „Da die Liste der Risikoländer ständig aktualisiert wird, ist es sinnvoll, sich vorab auf der Webseite des Schweizer Bundesamts für Gesundheit (BAG) entsprechend zu informieren. Die Übersicht wird laufend aktualisiert“, rät Birgit Dreyer. Hinsichtlich der Anzahl der Pkw-Insassen gelten keine gesonderten Regelungen. Trotz unterschiedlicher Haushalte darf man gemeinsam im Auto sitzen.

Slowenien – Nicht alle Grenzübergänge geöffnet

Für Urlauber, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, entfällt aktuell die 14-tägige Quarantänepflicht. Das gilt auch für 18 weitere Staaten, die auf der sogenannten „green list“ des slowenischen Gesundheitsamts stehen. Die reine Durchreise ist unabhängig vom Wohnsitz immer möglich, solange sie innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Für alle, die die Grenze von Österreich aus mit dem Auto passieren möchten, stehen im Moment nur die Übergänge Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld (Autobahn) zur Verfügung. Der Grenzübertritt von Italien nach Slowenien ist nur via Vrtojba/St. Andrea, Fernetici/Fernetti, Škofije/Rabuiese oder Krvavi potok/Pesse möglich.

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 28.08.2020

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