Egal ob Wohnwagen oder Wohnmobil: Wer damit auf Reisen geht, ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Darauf weist die ERGO Versicherung hin. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die Dritte beim Gebrauch des Fahrzeugs erleiden.
Beim Wohnmobil ist das einfach. Da es sich um ein motorisiertes Fahrzeug handelt, gehen Besitzer so vor wie bei einer normalen Kfz-Versicherung. Aber auch für den Wohnwagenanhänger ist die Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht. Deshalb müssen Camper ihn zusätzlich zum Auto versichern. Dies erfolgt in der Regel über denselben Versicherer, bei dem bereits das Auto versichert ist. Das heißt konkret: Sich mit dem Versicherer in Verbindung setzen und eine passende Versicherung für den Wohnwagen oder das Wohnmobil vereinbaren. Da es sich meist um kostspielige Fahrzeuge oder Anhänger handelt, empfiehlt es sich, zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht- eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen. Die Vollkasko deckt Schäden durch Unfälle – auch selbst verursachte – und durch mut- oder böswillige Handlungen Fremder ab.
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Wirtschafts-News vom 5. April 2016
Michael Weyland informiert
Veröffentlicht am: 05.04.2016
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