(Michael Weyland) Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) lehnt die vom Bundesministerium angekündigte Senkung des Höchstrechnungszinses für Lebensversicherungsverträge von 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent ab 2017 ab.
„Eine weitere Senkung des Höchstrechnungszinses führt nur zu einer weiteren Schwächung der Garantien, ohne dass dies einen echten Effekt auf die Stabilität der Unternehmen hat.“ so der BdV: Schwerer als der Garantiezins für Neuverträge belasten die Unternehmen derzeit die gesetzlichen Vorgaben zur Reservebildung. „Die Zinszusatzreserve stellt eine deutlich höhere Belastung für Unternehmen und Kunden dar als der derzeitige Höchstrechnungszins von 1,25 Prozent“, erklärt man.
Der Höchstrechnungszins legt fest, mit welchem Zinssatz die Lebensversicherungsunternehmen höchstens kalkulieren dürfen. Ein Unterschreiten des Höchstrechnungszins ist auch heute schon erlaubt. „Gerade bei Tarifen mit neuartigen Garantien stützen sich die Versicherer auch heute schon zuweilen auf Rechnungszinsen weit unterhalb der 1,25 Prozent“, so der BdV. Je nach Kostenbelastung kalkulieren die Versicherer auch heute oft mit einer Verzinsung des Sparanteils weit unter dem gesetzlich Möglichen. Angesichts der derzeit von den Unternehmen erzielten Kapitalerträgen, von oft weit über 3 Prozent, ist eine Senkung des Höchstrechnungszinses auch nicht notwendig. Dringender ist eine Lockerung der gesetzlich vorgeschriebenen überzogenen Reservebildung, die die Überschussbeteiligung und damit die Kundenansprüche massiv schmälert.
Wirtschafts-News vom 6. Mai 2016
Michael Weyland informiert
Veröffentlicht am: 06.05.2016
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