(Michael Weyland) Meteorologisch gesehen ist der Sommer da. Die Reiseplanungen laufen bei Vielen bereits auf Hochtouren. Vor Reiseantritt sollten Urlauber sich aber auch die Zeit nehmen, ihren Versicherungsschutz zu prüfen.
„Wenn es ins Ausland geht, ist die Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar“, erklärt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Sie übernimmt die von der gesetzlichen Krankenkasse gegebenenfalls nicht gedeckten Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland und gehört daher unbedingt ins Reisegepäck. Und sie ist auch gar nicht teuer. Die Jahres-Police gibt es bereits für 8 bis 13 Euro für Einzelpersonen und 18 bis 25 Euro für Familien.
Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt auch die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes nach Hause, den die Krankenkasse gar nicht übernimmt. Sie ist für gesetzlich Versicherte dringend zu empfehlen. Auch Privatversicherte sollten mit ihrem Versicherer klären, inwieweit Versicherungsschutz im Ausland besteht und ob dieser auch die Rücktransportkosten beinhaltet. Sie sollten über einen entsprechenden Versicherungsabschluss nachdenken, denn sie behalten ihren Anspruch auf Beitragsrückerstattung der PKV, wenn sie die Rechnungen beim Auslandsreisekrankenversicherer einreichen.
Wer mehrere Monate im Ausland unterwegs ist, sollte eine spezielle Auslandskrankenversicherung abschließen.
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn aus einem wichtigen Grund, zum Beispiel bei einem Todesfall, Unfall oder auch je nach Tarif im Fall einer Impfunverträglichkeit, eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann und der Reiseveranstalter Stornogebühren fordert. Sie kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Kinder oder ältere Personen zur Familie gehören. Die Versicherung muss üblicherweise spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Die "Mallorca-Police“ ist empfehlenswert, wenn man im Ausland (üblicherweise in Europa, aber ggf. auch in einigen anderen Ländern) ein Auto mieten möchte. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherungen in den Urlaubsländern beinhalten oft nur sehr geringe Mindestversicherungssummen. Liegt der vom Fahrer des Mietwagens verursachte Schaden höher als diese Mindestsummen, müsste der Urlauber die Differenz selbst aus eigener Tasche aufbringen. Die Mallorca-Police kommt für diese höheren Ansprüche auf. In manchen Kfz-Versicherungen ist die Mallorca-Police enthalten, daher sollten Reisende vorher in ihre Versicherungskonditionen schauen.Von einer Reisegepäckversicherung rät der BdV ab. Steht das Gepäck auch nur einen kurzen Augenblick unbeaufsichtigt am Flughafen, kürzen Versicherungen im Falle eines Diebstahls aufgrund fahrlässigen Verhaltens nicht selten die Zahlung.
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Wirtschafts-News vom 14. Juni 2016
Michael Weyland informiert
Veröffentlicht am: 14.06.2016
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