(Michael Weyland) Erfolg für private Wetterdienste und Unternehmen der digitalen Wirtschaft: Der Bundesrat folgt den Bedenken des Wirtschaftsausschusses gegenüber dem umstrittenen Gesetzesentwurf „Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst“, auch DWD-Gesetz genannt.
Der Bundesrat beanstandet insbesondere unpräzise Angaben zur entgeltfreien Abgabe von digitalen Wetterdaten (Open Data) und weist auf bedenkliche Verstöße gegen europäisches Wettbewerbsrecht hin.
Das DWD-Gesetz wurde am 10. März 2017 im Bundesrat beraten. Es stammt aus dem Ministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur des Ministers Alexander Dobrindt (CSU). Das neue Gesetz würde dem Deutschen Wetterdienst (DWD) im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage erlauben, alle erdenklichen Wetter-Dienstleistungen für den Endverbraucher rein steuerfinanziert und entgeltfrei auf dem Markt anzubieten. Der Verband Deutscher Wetterdienstleister (VDW) sieht dadurch den fairen Wettbewerb behindert und die Existenzgrundlage sowie zahlreiche Arbeitsplätze in der Digitalwirtschaft insgesamt bedroht.
Mängel und Ungenauigkeiten im DWD-Gesetz, die der VDW seit längerem kritisiert, hat der Bundesrat nun ebenfalls beanstandet. Der VDW sieht sich daher in seiner Position bestätigt. Der Bundesrat bittet in seinem Beschluss vom 10. März darum, den Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu überarbeiten. So sei zu präzisieren, welche Daten der DWD mit welcher zeitlichen Verzögerung über das Geoportal entgeltfrei bereitzustellen habe.
Darüber hinaus bittet der Bundesrat darum, die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem europäischen Wettbewerbsrecht zu prüfen. Die Ländervertretung äußert gegenüber der „faktischen Ermächtigung“ des DWD zur entgeltfreien Bereitstellung jeglicher Dienstleistung erhebliche wettbewerbsrechtliche Bedenken und stellt fest: „Die unentgeltliche Abgabe von Leistungen des steuerfinanzierten Deutschen Wetterdienstes stellt eine Behinderung etablierter privatwirtschaftlicher Anbieter dar.“
Der Bitte des Bundesrates, die Gesetzesnovelle gründlich zu prüfen schließt sich der VDW in vollem Umfang an. Auch bei wetter.com sieht man beim Anbieten von Wetter-Dienstleistungen die Notwendigkeit klar definierter Grenzen zwischen der Behörde DWD und privaten Unternehmen:
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Wirtschafts-News vom 17. März 2017
Michael Weyland informiert...
Veröffentlicht am: 17.03.2017
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