(Michael Weyland) Wie jedes Jahr stehen im Bereich der ambulanten Pflegedienste bald die Vergütungsverhandlungen an. Noch immer gibt es viele Pflegedienste, die über Jahre hinweg - bei stetig steigenden Kosten - dieselben Vergütungen erhalten. Oft liegt das nur daran, dass ambulante Dienste es nicht gewohnt sind, die Pflegesätze individuell zu verhandeln.
Aktuell ist ein Problem dringender und wichtiger denn je:
Wie lassen sich gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten und wie kommt man bei Bedarf zu neuem Personal? Eine grundlegende Bedingung dafür ist eine leistungsgerechte und tarifliche Bezahlung. Die Zugehörigkeit zu einem Tarif ist dabei weniger wichtig als die Refinanzierung durch angemessene Vergütungen, sagt man bei der DGSFG. Das steht für Deutsche Gesellschaft Selbständiger Fachberater für das Gesundheitswesen e. V. Qualifizierte Steuerberater/-innen nutzen dazu eine Kostenstellenrechnung.
Wirtschaftlichkeitsberechnungen und qualifizierte betriebswirtschaftliche Auswertungen stellen dabei die wichtigsten Grundlagen für die Gruppen-, Kollektiv- oder Verbands- und Landesverhandlungen dar. Beispiels-weise sind aufgrund § 9 Absatz 1 der Pflegebuchführungsverordnung (PBV) Pflegedienste mit bis zu sechs Vollzeitkräften, teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege mit bis zu acht Pflegeplätzen und vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit bis zu 20 Pflegeplätzen von den Vorschriften der PBV befreit. Weitere können auf Antrag befreit werden.
Wirtschafts-News vom 21.Februar 2018
Michael Weyland informiert...
Veröffentlicht am: 21.02.2018
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