Nach einem Autounfall mit Verletzten kann die Hilfe während der ersten Minuten entscheidend sein. Bereits das Gesetz verpflichtet jeden Autofahrer, Verletzten im Rahmen der Möglichkeiten zu helfen. Effektive Hilfe setzt jedoch voraus, dass brauchbares Verbandmaterial an Bord ist. In Deutschland regelt das die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) im Paragraph 35h.
Darauf achten auch die Prüfer bei der Kfz-Hauptuntersuchung und vermerken bei nicht vorhandenem Set oder überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum einen "geringen Mangel".
An welcher Stelle im Fahrzeug das Set unterzubringen ist, schreibt die StVZO nicht vor. Ebenso wenig die äußere Form der Verpackung, also ob fester Kasten oder Tasche. Sie muss lediglich vor Staub, Feuchtigkeit sowie Kraft- und Schmierstoffen schützen. Hingegen legt die DIN 13164 den Inhalt der Sets fest. Neu seit der letzten Aktualisierung der Norm sind unter anderem Fingerkuppenverbände, zugeschnittene Pflasterstrips und Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut. Doch abgesehen vom normierten Inhalt zeigen die von der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung sowie dem ACE Auto Club Europa mit fachlicher Unterstützung eines Experten des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) geprüften Erste-Hilfe-Sets deutliche Unterschiede. Achten Sie bereits beim Kauf eines neuen Erste-Hilfe-Sets auf das Verfallsdatum, damit Sie keinen Ladenhüter erwerben. Die Steril-Bestandteile sollten mindestens noch vier Jahre haltbar sein.
Foto: Kröner/GTÜ
Automobil-News vom 5. April 2018
Michael Weyland informiert...
Veröffentlicht am: 05.04.2018
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