(Helmut Harff) Fliegen ist für viele Menschen – ökologische Bedenken hin oder her – fast so selbstverständlich geworden wie die Fahrt mit dem Auto oder der Bahn. Nicht nur Urlaubsreisende fliegen viel, sondern immer mehr wird geschäftlich der Flieger bestiegen.
Auch ich besteige dienstlich mehrfach im Jahr das Flugzeug. Das immer dann, wenn es mit dem Auto oder dem Zug einfach zu lange dauert. Meine Dienstreisen erstrecken sich zumeist nur über wenige Tage, manchmal geht es am selben Tag hin und zurück. Da zählt jede Minute.
Um möglichst wenig Zeit zu verschwenden, reise ich zumeist mit kleinem Gepäck, damit ich nicht gefühlte Ewigkeiten am Gepäckband warten muss. Wenn dann auch noch der Abholservice klappt, steht einer effizienten Dienstreise nichts mehr im Weg.
So sollte es zumindest sein. Doch unterhält man sich mit anderen Dienstreisenden, so wird schnell deutlich, dass so ein Szenario in viel zu vielen Fällen ein Wunschtraum ist. Es ist eben schlicht so, dass der Flieger nicht pünktlich, ohne einen oder viel später abfliegt. Da gibt es Unwetter oder – mindestens genauso schlimm – streikende Fluglotsen, streikendes Bodenpersonal oder den Aufstand probende Piloten. Doch wenn es das nur wäre. Vielfach sind Maschinen überbucht, starten einfach mal so Stunden später oder Flüge fallen schlicht aus. Nichts ist es mehr mit einer gut geplanten Dienstreise.
Das ist dann spätestens der Zeitpunkt, an dem sich aufgeregte Dienstreisende – schon dem Herzinfarkt sehr nahe – am Schalter der jeweiligen Airline treffen. Dort ist man im besten Fall freundlich, kann aber gerade nicht viel sagen. Man hört wie alle nicht mehr als Entschuldigungen und Allgemeinplätze. Wirkliche Hilfe bekommt man nur selten. Ganz frostig wird die Stimmung, wenn man nach Entschädigungen oder auch nur nach sogenannten Versorgungsleistungen seitens der Airline fragt. Dann tun die Mitarbeiter gern so, als ob man sie persönlich zur Kasse bitten wolle.
Das ist selbstverständlich quatsch. Quatsch ist dagegen nicht, auf eine zustehende Entschädigung für verspätete oder ausgefallene Flüge zu bestehen. Was viele Dienstreisende nicht wissen: Eine Entschädigung steht ihnen auch dann zu, wenn nicht sie, sondern jemand anders den Flug für sie gebucht hat.
Nun ist es nicht gerade ein Kinderspiel, solche Entschädigungsforderungen gegen eine Bummel-Airline geltend zu machen. Die wollen nämlich in den meisten Fällen nicht zahlen. Man kann jetzt einen Anwalt einschalten oder es sich ganz einfach machen und seine Forderungen an Experten abtreten. Die treiben die Forderung ein und bekommen im Erfolgsfall ihren Anteil. Bei seriösen Anbietern muss man keine Vorabzahlungen leisten und auch keine Daten angeben, die nicht unbedingt für das Eintreiben der Forderung wichtig sind.
Ich habe solche Dienstleistungen schon mehrfach in Anspruch nehmen müssen. Auch wenn es mal einige Zeit gedauert hat – ich habe immer meine Entschädigung erhalten.
Foto: Pixabay
Wenn einer eine Reise tut…
… dann steigt schnell der Blutdruck
Veröffentlicht am: 07.05.2018
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