Aufnahmen von Dashcams können als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem Urteil heißt es dem Deutschlandfunk zu Folge, dass die Videobilder zwar im Prinzip gegen den Datenschutz verstoßen, aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zur ihrer Person und ihrem Versicherer machen müssen. Daher seien die Bedenken in diesem Fall nachrangig.
Vorausgegangen war die Klage eines Autofahrers, der mit seiner Minikamera im Auto beweisen wollte, dass er an einem Unfall keine Schuld gehabt hatte. Die war von einem Gericht mit Hinweis auf den Datenschutz aber abgelehnt worden. Bislang war es Ermessensache jedes Richters, ob er die Aufzeichnungen zulässt. (ampnet/jri)
Foto: Auto-Medienportal.Net/Fotolia/Fotohansel/ADAC
Dashcam als Beweismittel zulässig
Der BGH gibt grünes Licht
Veröffentlicht am: 17.05.2018
Ausdrucken: Artikel drucken
Lesenzeichen: Lesezeichen speichern
Feedback: Mit uns Kontakt aufnehmen
Newsletter: Newsletter bestellen und abbestellen
Twitter: Folge uns auf Twitter
Facebook: Teile diesen Beitrag auf Facebook
Hoch: Hoch zum Seitenanfang