(Michael Weyland) Versicherer dürfen sich dem Kfz-Versicherungsvergleich von CHECK24 nicht entziehen. Das urteilte jetzt das Landgericht Köln (Aktenzeichen 31 O 376/17) und wies dahingehend die Klage der HUK-Coburg gegen das Münchner Vergleichsportal zurück.
CHECK24 strebt eine möglichst vollständige Marktabdeckung an. Aber nicht alle Anbieter kooperieren und stellen die technischen Mittel zur Verfügung, um ihre Tarife in Echtzeit abzurufen. Auch wenn ein Preisvergleich und ein Abschluss über das Portal nicht möglich sind, werden solche Tarife im Vergleichsergebnis mit den jeweiligen Leistungsbestandteilen angezeigt.
Das Vergleichsportal agiert damit ganz im Sinne der Verbraucher, die sich auf einen Blick umfassend informieren wollen. Die HUK-Coburg hatte dagegen Klage eingereicht: Sie will sich dem Vergleich nicht stellen und mit ihrer Marke nicht mehr im Kfz-Versicherungsvergleich auftauchen. Nach der Entscheidung des Landgerichts Köln können Versicherungen nicht untersagen, dass ihre Tarife auch ohne Preise und nur mit Leistungsbestandteilen im Vergleichsergebnis angezeigt werden. Die zuständige Richterin vom Landgericht Köln bekräftigt, dass es sich bei CHECK24 gerade nicht um einen reinen Preisvergleich handelt, sondern "vielmehr um einen weitergehenden Vergleich der verschiedenen Tarife der einzelnen Anbieter". Denn neben dem Preis erhalten Verbraucher umfassende Informationen über viele weitere Merkmale der Tarife, die sie in ihre Produktentscheidungen einbeziehen.
Wirtschafts-News vom 22. Oktober 2018
Michael Weyland informiert...
Veröffentlicht am: 22.10.2018
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