Im vor Kurzem vorgelegten Eckpunktepapier zur Grundsteuerreform besteht noch Anpassungsbedarf. Träte das Gesetz so in Kraft, würden vor allem Mieter und Eigentümer in Ballungsräumen unangemessen höher belastet, sagt man beim Verband der PSD Banken.
Bund und Länder hatten sich vergangene Woche auf ein Gerüst der Grundsteuerreform verständigt. So soll die Berechnung künftig auf drei Punkten basieren: dem Alter des Gebäudes, dem regionalen Bodenrichtwert - also dem Wert des unbebauten Grundstücks - und den aus dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamts abgeleiteten durchschnittlichen Nettokaltmieten. Auf Basis dieser Einigung soll nun ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, dem auch die Länder letztlich zustimmen müssen.
"Wenn das vorgelegte Modell so in Kraft treten würde, dann müssen vor allem in den gefragten Städten Eigentümer selbst genutzter Immobilien und Mieter mit höheren Kosten rechnen", sagt man. "Bund und Länder sollten darum ihr Eckpunktepapier nachbessern, damit die Mittelschicht sich das Wohnen in den Städten weiterhin leisten kann.
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Wirtschafts-News vom 9. Februar 2019
Michael Weyland informiert...
Veröffentlicht am: 08.02.2019
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