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Wirtschafts-News vom 21.3.2019

Michael Weyland informiert...

(Michael Weyland) Wer sich an die Verkehrsregeln hält, muss weder Bußgeldbescheide noch Punkte in Flensburg oder den Führerscheinentzug fürchten - so die Theorie. In der Praxis kom-men Falschanschuldigungen im Straßenverkehr vor: ob durch fehlerhafte Technik, übereifrige Ordnungshüter oder bloße Missverständnisse. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, nennt Bespiele.

Strafzettel - trotz korrekten Parkens

Sie haben die Parkuhr korrekt eingestellt, das Parkticket ordnungsgemäß gelöst und trotzdem ei-nen Strafzettel kassiert? Nun lässt man am besten Beweismittel für sich sprechen: Fotos und Zeu-gen können helfen, gegen die unbegründete Zahlungsaufforderung vorzugehen. Wichtig ist, den Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des "Knöllchens" einzulegen. Aber Achtung: Viele Rechtschutzversicherer übernehmen die Kosten nicht, wenn ein Verstoß im ruhenden Ver-kehr begangen worden sein soll. Bereits vor Vertragsabschluss sollte die Versicherungspolice da-raufhin geprüft werden.

Geblitzt - ohne Geschwindigkeitsüberschreitung

Zeigt das Blitzerfoto ein fremdes Fahrzeug oder einen anderen Fahrer, ist der Fall klar: Jetzt heißt es, zügig Einspruch einlegen. Wer tatsächlich hinterm Steuer saß, aber zu Unrecht geblitzt wurde,
kann dem ebenso widersprechen, sobald der Bußgeldbescheid vorliegt. Ist dieser noch unterwegs und der Beschuldigte abwesend, sollten Betroffene dafür sorgen, dass der Briefkasten regelmäßig geleert wird. Denn auch hier muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung reagiert werden.

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Veröffentlicht am: 21.03.2019

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