Startseite  
   

29.03.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Mietkaution nach Auszug automatisch zurück?

Die IDEAL Versicherung klärt auf

Das Thema Mietkaution führt nach Beendigung eines Mietverhältnisses regelmäßig zu Streitigkeiten. Denn der Vermieter darf die Mietkaution nach dem Auszug so lange zurückbehalten, bis er genau weiß, ob ihm noch Ansprüche aus dem Mietvertrag zustehen.

Dies können zum Beispiel Mietschulden, nicht erledigte Schönheitsreparaturen oder zu erwartende Forderungen aus einer noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung sein. Wie lange der Vermieter sich mit der Rückzahlung Zeit lassen darf, ist nicht einheitlich geregelt und hängt vom konkreten Fall ab. Allerdings ist ein vollständiges Einbehalten der Mietkaution in vielen Fällen nicht zulässig. Etwa wenn die bisherigen Nebenkostenabrechnungen stets ein Guthaben ergeben haben und somit keine Nachforderungen mehr zu erwarten sind.

Auch in puncto Schönheitsreparaturen empfiehlt Wolfgang Müller, Rechtsexperte bei der IDEAL Versicherung, eine genaue Prüfung: „Viele Mietverträge enthalten Klauseln, die nicht rechtswirksam sind.“ Mieter sollten auch die Verjährungsfrist für den Anspruch auf ihre Kaution nicht aus den Augen verlieren. Diese beginnt sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses und endet drei Jahre später mit Ablauf des Kalenderjahres. „Ist die Frist verstrichen, ohne dass Sie Ihre Kaution nachweislich zurückgefordert haben, ist das Geld weg – auch wenn sämtliche Forderungen bereits beglichen wurden“, so der Rechtsexperte.

Quelle: IDEAL Versicherung

 


Veröffentlicht am: 18.04.2019

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

NewsletterNewsletter bestellen und abbestellen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.