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Die „Mallorca-Police“

Sicherheit bei Mietwagen im Ausland

Angebote für Mietwagen am Urlaubsort gibt es genug und ein günstiger Verleiher ist – im Internet – ebenfalls schnell gefunden.

Doch Achtung: Wer im Ausland mit einem Mietwagen einen Unfall verschuldet, kann Pech haben. Denn die lokale Kfz-Versicherung haftet vielfach nur bis zu einem geringen Betrag. Darüber hinaus muss der Unfallverursacher aus eigener Tasche für Schäden aufkommen. Es sei denn, er oder sie verfügt über eine sogenannte Mallorca-Police.

Der Name dieser Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflicht besagt nicht, dass sie nur auf Mallorca gilt. Vielmehr hat sich die Bezeichnung eingebürgert, weil deutsche Urlauber auf ihrer Lieblingsferieninsel häufig Mietfahrzeuge buchen. Inzwischen ist der Begriff „Mallorca-Police“ so gebräuchlich, dass er selbst im Geschäftsverkehr verwendet wird.

Richtig heißt die Mallorca-Police „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“. Sie sorgt im Wesentlichen dafür, dass die Deckungssummen für Haftpflichtschäden bei Mietwagen im Ausland auf das hierzulande vorgeschriebene Mindestniveau angehoben werden. Denn darin besteht eine Tücke beim Anmieten von Autos in fremden Ländern: Man ist dort vielfach nur bis zu den in dem jeweiligen Land geltenden Mindestversicherungssummen haftpflichtversichert – es sei denn, der Versicherungsvertrag sieht höhere Summen vor.

Besonders auf diese Mindestdeckungssummen sollten Reisende, die im Ausland ein Fahrzeug mieten wollen, unbedingt achten. Denn gerade bei Personenschäden reicht die versicherte Deckung in manchen Ländern ganz und gar nicht aus. Nicht umsonst beträgt in Deutschland die Mindestdeckung für Personenschäden 7,5 Millionen Euro und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden. Häufig bieten Versicherungen auch noch deutlich höhere Deckungssummen an.

Anders in anderen Ländern: Nicht nur in den USA, auch in einigen europäischen Ländern liegen die gesetzlichen Mindestdeckungssummen für Haftpflichtschäden weit unter deutschem Niveau, warnt deshalb stellvertretend die HUK-Coburg. So beläuft sich in den USA die Mindestdeckung in zahlreichen Bundesstaaten lediglich auf 10 000 Dollar, in der Türkei sind 100 000 Euro pro Person üblich und in der Ukraine lediglich 4000 Euro. Deshalb sollte man beim Abschluss von Mietwagenverträgen auf die Höhe der versicherten Summen schauen. Das gilt besonders bei Vertragsformularen in fremder Sprache.

Oder man geht gleich auf Nummer sicher und beschafft sich eine Mallorca-Police. Diese Zusatzpolice ist bei einigen deutschen Versicherern bereits in der Kfz-Versicherung enthalten. Wenn nicht, lässt sie sich bei einer Versicherungsgesellschaft oder einem Automobilclub separat abschließen – in der Regel für geringe Kosten. (ampnet/Sm)

Foto: Auto-Medienportal.Net/Goslar-Institut

 


Veröffentlicht am: 19.07.2019

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