(Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO) Die meisten Kfz-Versicherungen haben eine Laufzeit von einem Jahr. Hauptfälligkeit ist dann der 1. Januar. Das heißt, zu diesem Zeitpunkt beginnt ein neues Versicherungsjahr.
Aufgrund einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres ist bei vielen Versicherungen der 30. November Kündigungsstichtag. Wer bis dahin nicht kündigt, dessen Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Einige Versicherer bieten auch unterjährige Vertragslaufzeiten an, die einmonatige Kündigungsfrist ist aber gleich.
Es empfiehlt sich, die Laufzeit in den persönlichen Unterlagen zu prüfen. Ansonsten haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich beispielsweise der Beitrag – nicht aber aufgrund eines Wohnortwechsels – erhöht. Auch nach einem Schadenfall ist eine außerordentliche Kündigung möglich, etwa wenn Betroffene mit der Regulierung unzufrieden sind. In beiden Fällen haben sie einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen. Wer sich ein neues Fahrzeug zulegt, kann sich ebenfalls einen neuen Anbieter suchen.
Wichtig zu wissen: Bei Saisonkennzeichen ist die Hauptfälligkeit am Tag des Saisonbeginns. Ist das Kennzeichen von April bis Oktober gültig, wäre das der 1. April. Eine Kündigung sollte dem Versicherer dann bis zum 28. beziehungsweise 29. Februar vorliegen.
Quelle: ERGO Group
Kfz-Versicherung wechseln
Was muss ich dabei beachten?
Veröffentlicht am: 14.10.2019
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