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Sicher auf der Piste

Welche Versicherungen für den Ski-Urlaub?

Beim Gedanken an Pulverschnee, deftiges Mittagessen auf der Hütte und Aprés Ski können es viele Wintersportler kaum noch erwarten, endlich in Richtung Piste aufzubrechen.

Doch bei allem Spaß bleiben Ski- und Snowboardfahren nicht ungefährlich: Jeder fünfte Sportunfall passiert beim Skifahren – das sind laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zwischen 44.000 und 46.000 verletzte Skifahrer pro Saison. Um im Fall des Falles richtig abgesichert zu sein, reichen wenige gut gewählte Versicherungen schon aus, wie der Gothaer Experte Konrad Göbel erklärt.

Privathaftpflicht – bitte nicht ohne

Es geht so schnell: in einen anderen Skifahrer reingefahren oder fremdes Equipment beschädigt. Absolut unverzichtbar ist hier die private Haftpflichtversicherung, um bei selbst verschuldeten Schäden nicht mit dem eigenen Vermögen haften zu müssen. Gothaer Experte Konrad Göbel betont: „Die Kosten, die ich für die Kranken- und Nachversorgung eines durch mich entstandenen Unfalls tragen müsste, können in die Millionen gehen. Die Privathaftpflicht ersetzt die Ansprüche für ärztliche Behandlungen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder sogar Invalidität und schützt so vor finanziellem Ruin. Versicherungsnehmer sollten auf hohe Deckungssummen achten – bei der Gothaer etwa sind diese bis 50 Millionen Euro möglich.“

Was, wenn der Helikopter bergen muss?

Passiert mir selbst ein Unfall im Inland, kümmert sich die Krankenversicherung um die medizinischen Versorgungskosten. Der Weg von der Skipiste bis ins Krankenhaus kann aber lang sein – und teuer. Wer zahlt, wenn der Helikopter samt Bergungsteam kommen muss oder ein Krankenwagen unten im Tal gebraucht wird? „Sicher übernommen werden Bergungs- und Transportkosten von einer privaten Unfallversicherung – bei uns zum Beispiel bis zu einer Höhe von 50.000 Euro“, sagt Gothaer Experte Ralf Mertke. „Und noch ein Plus hat die private Unfallversicherung: Verbleiben durch den Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, so wird abhängig vom Invaliditätsgrad eine vertraglich vereinbarte Leistung erbracht, etwa eine Einmalzahlung oder monatliche Rente.“

Nicht den Auslandsfaktor vergessen!

Das Gute liegt so nah, und deshalb vergessen es viele: Österreich ist nicht Deutschland. Um auch im Nachbarland, oder etwa in der Schweiz und Frankreich ausreichend abgesichert zu sein, ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung unabdingbar. Nur sie übernimmt sowohl die Kosten für die unvorhergesehene Heilbehandlung im Ausland als auch für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktranksport.

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 28.01.2020

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