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In der Coronakrise gibt’s noch eine gescheuert

... meint Dennis Gauert von Auto-Medienportal.Net in seinem Kommentar

Seit dem 28.4.2020 gilt der neue Bußgeldkatalog. Ausgerechnet zu einer Zeit, in der Millionen Geringverdiener um ihre Jobs fürchten, kommt die Drohung mit einem Verlust des Führerscheins bei vielen Verstößen sicher wie gerufen.

Mitten in der Coronakrise wird ein maßloser Katalog ausgerechnet von dem Mann durchgewunken, der kürzlich eine Strafanzeige kassierte, als er – entgegen aller Warnungen des Bundesrechnungshofes – eine halbe Milliarde Steuergelder mit der geplatzten Pkw-Maut in den Sand setzte.

Die Novelle des Bußgeldkatalogs ist ein Aufreger: Automobilklubs wie der ADAC oder Mobil in Deutschland bekamen Anfang der Woche bereits Schaum vor dem Mund. Denn Millionen Autofahrer dürfen nun zusätzlich zu Seuchenangst und Arbeitsplatzsorgen auch noch um ihren Führerschein fürchten. Ab 21 km/h innerorts zu schnell ist der Lappen weg, außerorts ab 26 km/h. Sprich: Wer kurz vor der Ortschaft nochmal aufs Radio schaut oder einen Nachbarn grüßt, geht den Rest im schlimmsten Fall zu Fuß.

Eine „Führerschein-Vernichtungsmaschine“ nennt Mobil in Deutschland die Novelle. Gabriele Schön vom Verbraucherschutz des ADAC schlägt mäßigere Töne an und fordert eine „gefährdungsabhängige Betrachtungsweise“. Wohl wissend, dass 26 km/h über dem Limit auf einer leergefegten Autobahn ein Kavaliersdelikt, 21 km/h zu viel vor dem Kindergarten hingegen in jedem Fall rücksichtslos und gefährlich sind. Aber Differenzierung ist offenbar nicht die Sache dieses Bundesministers für Verkehr und Infrastruktur (BMVI), der sich zu seiner weltfremden Einschätzung der Pkw-Maut außerhalb des Rechts hinreißen ließ.

Wer auf die Idee kommt, sich als Vielfahrer vor Unachtsamkeiten in fremden Städten zu schützen, bekommt erst recht Ärger. Denn Blitzer-Apps dürfen nun offiziell gar nicht mehr während der Fahrt verwendet werden, ansonsten gibt es einen Punkt in Flensburg und 75 Euro Bußgeld. Bei den Nachbarn im Flachland wäre das nicht nötig: In den Niederlanden warnen Schilder vor kommenden Radarfallen. Dort hat man Verkehrsüberwachung als Dienst am Menschen verstanden, auch an dem Menschen, der zu schnell fährt. Und neuerdings nun als Dienst am Klima. Auf vielen Autobahnen sind nur 100 km/h erlaubt – mit Hinweis aufs CO2, nicht auf Sicherheit.

Einige Unterstützer hat die Novelle des Bußgeldkatalogs immerhin auch außerhalb der Gruppe der institutionalisierten Autogegner. Der gewerkschaftsnahe Automobilclub ACE sprach sich gestern noch als selbsternannter Interessenvertreter seiner Mitglieder für ein Tempolimit auf 130 km/h aus, nun begrüßt man aus der Stuttgarter Zentrale auch den unverhältnismäßigen Bußgeldkatalog. Eine „grundlegende Reform“ sei laut des schwäbischen Autoclubs allerdings „verpasst“ worden. Wie totalitär diese nach Ansicht des ACE noch hätte sein müssen, wird nicht gesagt. Auch der Automobilclub ACV unter Präsident Rolf Möller freut sich über eingezogene Führerscheine ab 21 km/h innerorts.

Nun sind die strikteren Fahrverbotsgrenzen für Temposünder nicht das einzige Regelwerk, das die Novelle beinhaltet. Deshalb ist sie im Ganzen auch nicht schlecht. Das Parken in zweiter Reihe wird mit 55 statt 20 Euro geahndet, das Parken auf Schutzstreifen für Radfahrer wird mit 100 Euro und nun sogar einem Punkt bestraft. Auch das Parken nahe einer Kreuzung oder Einmündung wird mit 35 Euro nun nahezu doppelt so teuer. So weit, so vernünftig. Hinzu kommen abenteuerliche Regelungen, die vor allem eines bedeuten: E-Fahrzeuge dürfen mehr.

Radfahrer werden den neuen Bußgeldkatalog in einigen Punkten begrüßen, die ihnen den Weg in den Großstädten freier machen. Auch ein nun endlich verbindlicher Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Fahrern von E-Kleinstfahrzeugen ist eine Hilfe. Da Scheuer sich auf Pressebildern gern mit Drahteseln und Fahrradhelmen ablichten lässt, scheint ihm die proklamierte Nähe zum innerstädtischen Transport hier nicht ganz die Augen zu verbinden und immerhin eine Perspektive zuzulassen.

Zwischen Schwerbehinderten und E-Auto-Fahrern scheint man im Büro des Verkehrsministers hingegen nicht mehr differenzieren zu können: Das Parken auf ausgezeichneten Parkflächen kostet in beiden Fällen 55 Euro. Für Schwerbehinderte dürfte es einem Schlag ins Gesicht gleichkommen, dass sie laut dem Bußgeldkatalog so wichtig und schützenswert sind wie eine Elektro-Ladesäule. Die mit Steuergeldern vollgepumpte E-Branche indes freut sich sicher über ihre künstliche neue Wichtigkeit.

Im Grunde soll ein Bußgeldkatalog erreichen, dass Gefahren vermieden werden, nicht aber den Ausgleich der halben Milliarde, die Scheuer zuvor sinnlos in voreiligen Mautverträgen verbrannt hat. Doch der neue Bußgeldkatalog, das Mautdesaster und der glücklos bis illegal handelnde Minister bilden im Bewusstsein des Autofahrers eine Einheit, die keinen pädagogisch-positiven Effekt, sondern nur Widerwillen auslöst.

Wenn der Minister den neuen Bußgeldkatalog ernst genommen sehen will, müsste er jetzt zurücktreten. Kein Autofahrer braucht Regeln von jemandem, der auch noch Stolz zeigt, wenn er sich über Regeln hinweggesetzt hat. Wie bescheuert kann man denn sein?

Foto: Auto-Medienportal.Net

 


Veröffentlicht am: 30.04.2020

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