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Ist die Witwenrente abhängig vom Wohnort?

Carolin Meiner, Vorsorgeexpertin der IDEAL Versicherung, klärt Sie auf

Während der Wohnort bei der Höhe der Altersrente keine Rolle spielt, müssen Bezieher von Witwen- beziehungsweise Witwerrenten gegebenenfalls Abstriche machen.

Grund dafür ist, dass der monatliche Freibetrag für Einkünfte in den westdeutschen Bundesländern derzeit bei 902,62 Euro und in den ostdeutschen bei 877,27 Euro liegt.

Das bedeutet: Überschreitet das Nettoeinkommen des Hinterbliebenen diese Grenze, werden von dem Differenzbetrag 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen. Wer beispielsweise in Westdeutschland ein Nettoeinkommen von 1.200 Euro hat, der übersteigt den Freibetrag um 297,38 Euro. 40 Prozent von dem Differenzbetrag ergeben 118,95 Euro. Die Witwenrente wird dann um diesen Betrag gekürzt. Eine Person mit gleichem Nettoeinkommen in Ostdeutschland würde den Freibetrag dagegen um 322,73 Euro übersteigen und bekäme folglich 129,10 Euro von der Witwenrente abgezogen. Hat der Hinterbliebene Kinder, wird auf den Freibetrag noch ein Kinderzuschlag gerechnet. Da der Freibetrag im Westen höher ist, fällt dort also eine Kürzung geringer aus.

Die Folge: Bezieher von Witwen- beziehungsweise Witwerrenten erhalten dort etwas mehr als im Osten. Wichtig zu wissen: Wer vom Westen in den Osten oder umgekehrt zieht, der muss den Wohnortwechsel bei der Rentenversicherung melden. Nach dem Umzug gelten dann die am Wohnort gültigen Freibeträge.

Mehr Infos aus dem Verbraucher-Alltag im IDEAL Magazin.

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 25.03.2021

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