Startseite  
   

20.04.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Doppeltes Sicherheitsrisiko

DEKRA Experten warnen vor verschmutzten Scheinwerfern



Verschmutzte Auto-Scheinwerfer sind ein doppeltes Sicherheitsrisiko. Sie können nicht nur die Sichtweite des Fahrers drastisch verringern, sondern auch zu einer gefährlichen Blendung des Gegenverkehrs führen, warnen die Unfallsachverständigen von DEKRA. Vor allem bei feucht-schmutziger Fahrbahn empfiehlt es sich, die Scheinwerfer häufiger zu reinigen.

„Die Verschmutzung von Autoscheinwerfern geht schleichend vor sich. Deshalb bemerkt der Autofahrer meist lange Zeit nichts von den schlechteren Lichtverhältnissen in seinem Sichtfeld“, sagt Danijel Cakeljic, Unfall-sachverständiger bei DEKRA. „Autofahrer reagieren meist erst dann, wenn die Scheinwerfer schon zur Hälfte verschmutzt sind und sich die Reichweite deutlich verkürzt hat.“ Bei feucht-schmutziger Fahrbahn genügt dazu schon eine Fahrt von etwa einer halben Stunde. „Mit geringeren Sichtweiten steigt die Gefahr, dass der Fahrer Objekte auf der Fahrbahn, wie zum Beispiel ein Pannenfahrzeug oder querende Fußgänger zu spät erkennt, um noch rechtzeitig abzubremsen oder auszuweichen“, betont Cakeljic.

Als weiteres Problem kommt die stärkere Blendung entgegenkommender Verkehrsteilnehmer hinzu. Der Grund: Wenn die Streu- oder Klarglas-Scheiben von Scheinwerfern verschmutzt sind, können unangenehme Streulichteffekte die Folge sein, bei denen der gelenkte „Lichtkegel“ des Abblendlichts in alle Richtungen strahlt. Das kann andere Verkehrsteilnehmer erheblich blenden.

„Verschmutzte Scheinwerfer sind also ein doppeltes Risiko. Vor allem bei feuchter oder feucht-schmutziger Fahrbahn ist es notwendig, mehr auf den Zustand der Scheinwerfer zu achten und sie regelmäßig zu reinigen“, so der DEKRA Experte.

Hat das Fahrzeug eine Scheinwerferreinigungsanlage, wird dem Fahrer diese Arbeit abgenommen. Die Anlage sorgt bei ungünstigen Witterungsverhältnissen für bessere Sicht und damit für mehr Sicherheit. Allerdings muss sie natürlich funktionieren und mit genügend Waschwasser gefüllt sein.

Auch die Straßenverkehrsordnung legt Wert auf saubere Scheinwerfer. Laut §17 (1) der Straßenverkehrsordnung dürfen Fahrzeuge nicht mit verschmutzten Beleuchtungseinrichtungen fahren. Verstöße können bis zu 35 Euro kosten.

Quelle: DEKRA

 


Veröffentlicht am: 26.04.2021

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

NewsletterNewsletter bestellen und abbestellen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.