Startseite  
   

24.04.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 106

Ball durch Spieler oder Naturkräfte bewegt?



Auf dem Par 3 landete der Abschlag des Spielers in einer schwierigen Roughlage direkt an der Bunkerkante. Der Spieler stellte sich in den Sand und führte einige Probeschwünge in ausreichender Entfernung aus.

Dabei schlug er ein paar Mal durch das dichte Gras, als sich plötzlich sein Ball bewegte und dieser in den Bunker rollte. Was war passiert? Und viel wichtiger noch: Wie geht es weiter?

Ein Referee wurde herangezogen, um die Situation zu schildern und entsprechend nach den Regeln fortzufahren. Durch den Referee musste geklärt werden, wer die Bewegung des ruhenden Balls verursachte.

War es der Spieler, wäre Regel 9.4b anzuwenden, wo es heißt:
„Wenn der Spieler seinen ruhenden Ball aufnimmt oder absichtlich berührt oder verursacht, dass dieser sich bewegt, zieht er sich einen Strafschlag zu.“

Würde aber zugunsten des Spielers entschieden, fände Regel 9.3 Anwendung: „Wenn Naturkräfte (wie Wind oder Wasser) verursachen, dass sich der ruhende Ball des Spielers bewegt, ist dies straflos und der Ball muss von der neuen Stelle gespielt werden.“

In dieser Situation wurde zugunsten des Spielers entschieden, Warum?

Der Referee lies sich diese Situation genau schildern: "Es war nicht tief“, so sagte der Spieler über die ursprüngliche Lage des Balls im Rough. Die Probeschwünge wurden auch in ausreichender Entfernung des Balls gemacht.

„Der Ball hätte jederzeit herunterfallen können. Er hat ihn nicht bewegt. Es war buchstäblich so, als ob das letzte bisschen Gras den Ball oben gehalten hätte.“ Für den verantwortlichen Referee war die Situation klar der Spieler durfte nach Regel 9.3 straffrei aus dem Bunker weiterspielen. Der konnte durchatmen – zumal die Lage aus dem Sand deutlich einfacher war als im Rough.

Foto: Pixabay

Quelle:
Golf in Austria

 
 

 

 

 


Veröffentlicht am: 11.09.2022

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

NewsletterNewsletter bestellen und abbestellen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.