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Friedliche Ruhestätte für Bello, Miezi und Co.

Welche Regeln gelten für die Tierbestattung?



Für Familien ist es ein herber Verlust, wenn das geliebte Haustier plötzlich stirbt. Gerade Kinder können sich dann meist nur schwer von ihren Lieblingen trennen. Um den Abschied zu erleichtern, möchten viele ihr Haustier daher würdevoll beerdigen – am liebsten im eigenen Garten.

Aber ist das überhaupt erlaubt? Wo Haustierbesitzer Hamster, Hund oder Katze bestatten dürfen, weiß Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Sind Gartenbestattungen erlaubt?

Für viele Deutsche ist das eigene Haustier Teil der Familie und soll daher auch nach dem Tod so nah wie möglich bleiben. „Wer einen eigenen Garten hat, darf Kleintiere wie Meerschweinchen und Wellensittiche, aber auch kleinere Hunde oder Katzen in den meisten Fällen hier beerdigen“, so Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Bei größeren Tieren wie Doggen oder Schäferhunden ist das jedoch nicht erlaubt. Je nach Bundesland oder Gemeinde können für die Bestattung im Garten unterschiedliche Vorschriften gelten. In Bremen beispielsweise ist sie aufgrund des hohen Grundwasserstands und der dichten Besiedlung verboten.

Was im eigenen Garten zu beachten ist

Ein Begräbnis im Garten ist nur von einzelnen Tieren erlaubt und Besitzer müssen darauf achten, dass der Körper von mindestens 50 Zentimetern Erde bedeckt ist. „Außerdem dürfen die Tiere nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben sein“, erklärt die ERGO Juristin. Liegt das eigene Grundstück in einem Natur- oder Wasserschutzgebiet, ist der Garten als letzte Ruhestätte tabu. Dies gilt auch für Grundstücksbereiche in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Straßen und Plätzen. Rassat empfiehlt Haustierbesitzern, sich bei ihrer Gemeinde oder dem Veterinäramt über die geltenden Regelungen zu informieren. Übrigens: Mieter sollten vorab das Einverständnis ihres Vermieters einholen sowie bei einem Gemeinschaftsgarten die Nachbarn fragen.

Alternative zum Garten: Wald oder Park?

Haustierbesitzer, die keinen eigenen Garten haben und ihrem Liebling trotzdem die letzte Ehre erweisen wollen, müssen sich nach alternativen Bestattungsmöglichkeiten umsehen. „Das Vergraben auf öffentlichem Grund, beispielsweise im Wald oder Park, scheidet hier jedoch aus“, erläutert die Rechtsexpertin von ERGO. „Das ist nach der Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung verboten und kann ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen.“ Auch das Tier einfach irgendwo abzulegen, zum Beispiel auf einem Parkplatz, ist nicht gestattet.

Weitere Bestattungsmöglichkeiten

Was also tun ohne eigenen Garten oder bei größeren Tieren? „Mittlerweile gibt es viele Tierfriedhöfe und Friedwälder“, so Rassat. „Spezielle Krematorien bieten darüber hinaus unter anderem die Einäscherung des geliebten Haustiers an.“ Die Asche erhalten Haustierbesitzer dann in einer Urne zur freien Verfügung ausgehändigt. Bei sehr großen Tieren wie Pferden ist die Tierkörperbeseitigungsanlage Pflicht. Hat ein Tierarzt das Tier eingeschläfert, können die Besitzer es vor Ort lassen und der Arzt kümmert sich um alles Weitere. Sehr kleine Tiere wie Hamster, Mäuse oder Vögel dürfen auch in den Hausmüll.

Gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier

Bei manchen Menschen geht die Liebe zu ihren Haustieren sogar so weit, dass sie sich gerne ein Grab mit ihnen teilen möchten. „Ob das erlaubt ist, legen die Bestattungsgesetze der jeweiligen Bundesländer fest“, erläutert Rassat. „In einigen Bundesländern gibt es jedoch hierzu keine Regelungen und somit ist es auch nicht verboten“. Ermöglicht ein Friedhof diese Art der Bestattung, enthalten die Friedhofssatzungen meist die genauen Vorgaben. Die gemeinsame Beisetzung ist allerdings nur als Asche in einer Urne gestattet. Die Überführung und Einäscherung von Mensch und Tier muss streng getrennt erfolgen. Wer vor seinem Haustier stirbt, kann neben seinem Grab einen Platz für den Liebling reservieren. Die Rechtsexpertin von ERGO empfiehlt Haustierbesitzern, die sich eine Mensch-Tier-Bestattung wünschen, vorab alle wichtigen Fragen zu klären und am besten schriftlich festzuhalten.

Quelle: ERGO Group

 


Veröffentlicht am: 18.10.2022

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