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Kunsthaus Zürich vermisst zwei Werke

Die Polizei hat die Ermittlungen übernommen



Seit Anfang 2023 sind zwei der über 700 Werke, welche das Kunsthaus nach dem Brand in der Nacht vom 2. auf den 3. August abgehängt und der internen Reinigung und Restaurierung zugeführt hat, unauffindbar. Interne Suchen blieben erfolglos.

Da ein Diebstahl nicht mehr ausgeschlossen werden kann, hat das Kunsthaus am 13. Januar Anzeige gegen unbekannt erstattet und die Polizei gebeten, Ermittlungen aufzunehmen.

Bei den kleinformatigen Gemälden handelt es sich um private Dauerleihgaben: «Soldaten im Lager» von Robert van den Hoecke aus der Mitte des 17. Jahrhunderts (18,8 x 24,7 cm) sowie von Dirck de Bray «Narzissen und andere Blumen in Glasvase auf einer Marmorplatte» von 1673 (30,9 x 23,5 cm). Beide auf Eichenholz gemalte Werke sind gerahmt und verglast.

Die Direktion hofft, dass sie unbeschadet den Weg zurück ins Kunsthaus finden. Das Kunsthaus unterstützt die Polizei bei den Ermittlungen, hat die vermissten Werke im Art Loss Register, der weltweit grössten Datenbank verlorener und gestohlener Kunstwerke eintragen lassen und führt parallel eigene Untersuchungen durch.
    


Dazu Ann Demeester, Direktorin Kunsthaus Zürich: «Seit Generationen vertrauen Sammlerinnen und Sammler dem Kunsthaus ihre Schätze an. Fast drei Viertel unseres Bestands der Gemälde und Skulpturen sind Dauerleihgaben oder Geschenke von privater Seite. Die Möglichkeit, dass trotz grosser Sicherheitsvorkehrungen Werke derzeit nicht zu finden sind, erschüttert uns.

Neben der Wiederbeschaffung der Gemälde ist unser Ziel, aus diesem bedauernswerten Vorfall zu lernen. Wir haben einen Krisenstab eingerichtet, der den Vorgang akribisch untersucht. Alle übrigen Werke, die im Moment des Brandes ausgestellt waren, sind vollzählig vorhanden.

Mit dem Einbezug der Polizei ist die Arbeit für uns nicht abgeschlossen. Das Kunsthaus-Team steht in engem Austausch mit allen Betroffenen und trägt sicherheitsrelevante Unterlagen zusammen. Wir halten Augen und Ohren weiterhin offen, falls sich die Werke doch noch im Haus befinden.»

 


Veröffentlicht am: 24.01.2023

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