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Wirtschafts-News vom 20. März 2023

Strom- und Gaspreisbremse: Gesetzeslücke kostet Verbraucher hunderte Euro



Die Energiepreisbremsen benachteiligen Verbraucher, die kürzlich in einen günstigen Strom- oder Gastarif gewechselt sind. Wer am 1. März zu einem Preis oberhalb der Preisbremse beliefert wurde, bekommt die Entlastung für Januar und Februar.

Wer dagegen kurz vor oder an diesem Stichtag in einen günstigen Vertrag gewechselt ist, hat seinen Anspruch auf den Rabatt für Januar und Februar verloren. Das hat das Bundeswirtschaftsministerium gegenüber dem Geldratgeber Finanztip bestätigt. Preisbewusste Verbraucher werden durch eine Gesetzeslücke um einen oft dreistelligen Betrag gebracht.

„Einer Münchener Familie, die zum 1. März aus der Grundversorgung in einen Gastarif knapp unterhalb von 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gewechselt ist, kostet diese Ungerechtigkeit über
200 Euro“
, rechnet Energie-Experte Benjamin Weigl von Finanztip vor. Obwohl ihnen im Januar und Februar noch hohe Kosten entstanden sind, fallen sie nun durch das Raster der Preisbremse.

Weder der bisherige noch der neue Energieanbieter ist verpflichtet, den Rabatt auszubezahlen. Bei der Gaspreisbremse etwa bekommen ihn nur Verbraucher, die am 1. März mehr als 12 Cent pro kWh bezahlen mussten.

Teurer Tarif brachte Vorteil von bis zu 500 Euro

Nach Finanztip-Recherchen bestand darüber auch in Fachkreisen bis vor Kurzem noch Unklarheit. Energieanbieter wiegelten Nachfragen vieler Betroffener zu diesem Thema ab. Finanztip zufolge haben zahlreiche Verbraucher die Chance genutzt, vor oder zum 1. März zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Kurios:
Verbraucher, die dagegen pünktlich zum 1. März in einen teuren Vertrag gewechselt sind, profitieren unverhältnismäßig stark von der Strom- und Gaspreisbremse. Wer im Januar und Februar noch unter 12 Cent pro kWh fürs Gas bezahlte und zum Start der Preisbremse zum Beispiel in München in die Grundversorgung für 20,89 Cent/kWh wechselte, bekommt die volle Entlastung für Januar und Februar im März gutgeschrieben. Und das, obwohl der Preis in diesen Monaten noch unterhalb der Preisbremse lag. Laut Finanztip können solche Haushalte um bis zu 500 Euro bessergestellt sein als preisbewusste Haushalte, die den umgekehrten Weg gegangen sind.

In günstigen Tarif wechseln lohnt sich jetzt

„Dieses Durcheinander hätte mithilfe einer gesetzlichen Regelung vermieden werden können“, sagt Benjamin Weigl. Da mit dem 1. März der entscheidende Stichtag mittlerweile verstrichen sei, ändere sich an der momentanen Empfehlung nichts: Ein Wechsel in einen günstigen Strom- oder Gastarif unterhalb der Preisbremse mache sich nun bezahlt.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 19.03.2023

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