Mit Beginn der Winter- oder Faschingsferien in vielen Bundesländern müssen sich Urlauber wieder auf lange Staus auf den Autobahnen einstellen.
Regelmäßig tauchen dann zwei Fragen auf: Wo soll noch mal die Rettungsgasse sein? Und wie geht das Reißverschlussverfahren? Die Antworten kennt Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Rettungsgasse bilden
Jeder hat es schon mal im Radio gehört und auch an vielen Autobahnbrücken hängen Banner mit der Aufschrift: „Bei Stau: Rettungsgasse bilden“. Die Rettungsgasse rettet Leben, denn nur so können Feuerwehrleute, Rettungssanitäter, Notärzte oder die Polizei schnell zu einem Unfallort gelangen. Daher ist sie auch in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Was aber viele nicht wissen: Bereits beim sogenannten stockenden Verkehr oder Fahren mit Schrittgeschwindigkeit müssen Fahrer auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen außerhalb von Orten eine Rettungsgasse freimachen.
„Die Rettungsgasse ist immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden – egal wie viele Spuren es insgesamt gibt“, so die ERGO Juristin. Dazu müssen Autofahrer, die auf der linken Spur fahren, ganz nach links Richtung Leitplanken ausweichen. Wer auf der mittleren oder rechten Spur unterwegs ist, fährt nach rechts. „Der Standstreifen muss dabei aber frei bleiben – außer es gibt sonst keine Möglichkeit, die Rettungsgasse zu bilden“, ergänzt Michaela Rassat.
Weitere Unfälle vermeiden
Um andere Fahrer auf die Rettungsgasse hinzuweisen und weitere Unfälle zu vermeiden, kann es helfen, beim Ausweichen den Blinker zu setzen. Immer wichtig: Ausreichend Abstand zum Vordermann halten. Löst sich die Rettungsgasse nach einem Stau langsam auf, empfiehlt Rassat, nochmal einen Blick in den Rückspiegel zu werfen, um sich zu vergewissern, dass keine Rettungsfahrzeuge mehr unterwegs sind.
Bußgelder, Punkte und Fahrverbot
Wer keine vorschriftsmäßige Gasse bildet, dem drohen ein Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und unter Umständen ein einmonatiges Fahrverbot. Die Höhe des Bußgeldes hängt vom konkreten Tatbestand ab und kann zwischen 200 und 320 Euro liegen. Auch im Ausland, zum Beispiel in Slowenien, Ungarn, Tschechien oder in der Schweiz, müssen Autofahrer Rettungsgassen bilden. Wer zum Skifahren nach Österreich fährt, sollte wissen, dass dort die Bußgelder für das Nichtbilden einer Rettungsgasse deutlich höher ausfallen können als in Deutschland. Bei uns steht in diesem Jahr eine Änderung der StVO und des Bußgeldkataloges an. Geplant ist, dass das unerlaubte Befahren der Rettungsgasse künftig mit den gleichen Folgen geahndet wird, wie bisher schon das Nichtbilden der Rettungsgasse.
Reißverschlussverfahren
Egal ob auf der Autobahn oder auf der Landstraße: Immer wieder stoßen Autofahrer auf Fahrbahnverengungen, etwa wegen einer Baustelle. Fahrer, deren Spur dadurch blockiert wird, müssen sich einordnen. Damit der Verkehr nicht ins Stocken gerät oder gar zum Erliegen kommt, gibt es das sogenannte Reißverschlussverfahren. Was viele nicht wissen: Das auch „Reißverschlusssystem“ genannte Verfahren ist in der StVO verankert. Es kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein Fahrstreifen endet oder wegen eines Hindernisses nicht mehr befahrbar ist.
„Um einen Rückstau zu vermeiden, sollten sich Autofahrer immer erst am Ende der Spur einfädeln“, weiß die ERGO Juristin. Die Fahrer auf der verbleibenden Spur sind wiederum dazu verpflichtet, den sich einordnenden Fahrzeugen den Wechsel der Fahrspur zu ermöglichen – allerdings idealerweise immer nur eines Fahrzeugs. Denn ansonsten gerät der Verkehrsfluss ins Stocken. Vor allem auf der Autobahn ist bei Fahrbahnverengungen besondere Vorsicht geboten. Die Expertin rät daher, vor einer Baustelle die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen.
Quelle: ERGO Group