Das Anfang 2018 in Kraft getretene "Betriebsrentenstärkungsgesetz" (BRSG) soll die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) stufenweise vorantreiben. In der Praxis hapert es damit aber noch deutlich: fast drei Viertel (71%) der Erwerbstätigen kennen das BRSG bisher überhaupt nicht, und die Mehrheit der Arbeitnehmer zeigt sich vom Engagement und von den Angeboten ihrer Arbeitgeber zur bAV nur wenig begeistert.
Daran hat auch der Anfang 2019 für Neuverträge verpflichtend eingeführte Arbeitgeber-Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts (bei Sozialversicherungsersparnis) bislang wenig geändert. Viele Arbeitgeber - insbesondere kleinere und mittlere Betriebe, die den Großteil der Beschäftigungsverhältnisse ausmachen - verhalten sich in puncto bAV weiterhin pas-siv, motivieren ihre Mitarbeiter nur wenig zum Abschluss. Aktuell hat nur etwa jeder zweite sozial-versicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland eine bAV abgeschlossen; Tendenz: stagnierend.
Dies sind Ergebnisse des «Trendmonitor Finanzdienstleistungen» des Marktforschungsinstituts Nordlight Research, für den rund 1.000 erwerbstätige Bundesbürger ab 18 Jahren ausführlich zu ihren Einstellungen und ihrem Verhalten zu den Vorsorgeprodukten "Betriebliche Altersvor-sorge" (bAV) und "Berufsunfähigkeitsversicherung" (BU) befragt wurden. Haupthürde für den Ab-schluss einer bAV stellt aus Sicht der Erwerbstätigen die mangelnde Aktivität der Arbeitgeber dar. Daneben spielen auch die Höhe des Eigenbetrags und Zweifel an der Rentabilität eine Rolle. Kommt es zum Abschluss einer bAV, wird dies in drei Viertel der Fälle (74%) vom Arbeitgeber initiiert, deutlich seltener von den Arbeitnehmern selbst.
Kenntnisse und Aktivitäten der Beschäftigten zur bAV sind im Durchschnitt gering ausgeprägt. Tendenziell ist die Unzufriedenheit der Erwerbstätigen mit dem Engagement und den Angeboten der Arbeitgeber zur bAV in kleineren und mittleren Betrieben etwas stärker ausgeprägt als in großen.
Primär entscheidend für den Abschluss einer bAV ist am Ende meist der Arbeitgeberzuschuss. Aktuell sind etwa ein Drittel der bisher abgeschlossenen bAV-Verträge rein arbeitgeberfinanziert, zwei Drittel hingegen über Entgeltumwandlung (mit Arbeitgeberzuschuss). Gegenwärtig naiv erscheint hingegen, aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes von den Erwerbstätigen selbst mehr Eigenaktivität zur bAV zu erwarten.
Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.
Wirtschafts-News vom 7. Februar 2020
Michael Weyland informiert...
Veröffentlicht am {DATE:d.M.Y : DE} unter dieser Internetadresse: http://www.genussmaenner.de/index.php?aid=64502