Es herrscht nicht immer nur Sonnenschein

Pedelec und die Frage der richtigen Absicherung bei Unfall oder Diebstahl



Corona verschafft Zweiradhändlern ein Konjunkturprogramm. Infektionsferne Mobilität ohne Bus und Bahn findet viele Freunde, auch weniger trainierte. Die entscheiden sich gern für ein Pedelec, ein Fahrrad mit elektrischer Unterstützung beim Treten.


Wer nicht allein mit Muskelkraft fährt, sollte bedenken, dass es anderen Verkehrsteilnehmern schwerfällt, ein normales Rad von der motorunterstützten Variante zu unterscheiden. Doch bei falsch eingeschätzten Geschwindigkeiten kann es schnell zu einem Unfall kommen. Dann stellt sich die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz.

Bei einem Großteil der Pedelecs handelt es sich um Räder, die eine elektrische Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer liefern. Der Versicherer HUK-Coburg weist darauf hin, dass Pedelecs den Fahrrädern in Versicherungsfragen gleichgestellt sind. Sie lassen sich ohne Zulassung, Führerschein und Versicherungskennzeichen fahren. Das Unfallrisiko ist oft in einer bestehenden Privathaftpflicht-Versicherung kostenlos miteingeschlossen. Ein Blick in die Bedingungen oder ein Gespräch mit dem Versicherer klärt, ob diese kostenfreie Mitversicherung wirklich besteht.

Andere Spielregeln gelten für Fahrer der schnellen S-Pedelecs, deren Motorunterstützung erst bei 45 Kilometern pro Stunde endet. Wer sich auf den Sattel eines S-Pedelecs setzt, muss mindestens 16 Jahre alt sein, einen Führerschein der Klasse AM und eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen. Das dafür notwendige Versicherungskennzeichen gibt es direkt bei der Kfz-Versicherung.

Diebstahl nicht ausgeschlossen

Genau wie ihre mit Muskelkraft betriebenen Pendants, die Fahrräder, werden auch S-Pedelecs gerne gestohlen. Um dagegen versichert zu sein, brauchen die Fahrer neben der Kfz-Haftpflichtversicherung noch eine Teilkasko-Versicherung. Doch auch für Fahrer der langsameren Varianten ist Diebstahlschutz ein Thema: Verschwinden solche Pedelecs nach einem Einbruch aus dem verschlossenen Keller oder der verschlossenen Einzelgarage, ist das in der Hausratversicherung kostenlos mitversichert.

Anders sieht es beim einfachen Diebstahl aus: Wenn also ein abgeschlossenes Pedelec von der Straße weggestohlen wird. Hier kann in der Regel nur der auf seinen Hausratversicherer zählen, der den Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl in seinen Vertrag miteingeschlossen hat. Bis zu welcher Summe die Versicherung im Schadenfall leistet, hat jeder selbst in der Hand. Der Schutz greift im Allgemeinen nicht nur 24 Stunden am Tag, sondern im Rahmen der Außenversicherung auch weltweit und er bezieht alle, fest mit dem Fahrrad verbundenen Teile, wie beispielsweise Sattel oder Räder, mit ein. Allerdings können solche Regelungen von Versicherer zu Versicherer variieren. Ein Gespräch mit dem eigenen Hausratversicherer bringt Klarheit.

Foto: Auto-Medienportal.Net/HUK Coburg

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