Wirtschafts-News vom 17. Juni 2020

Michael Weyland informiert...

(Michael Weyland) Seit dem 25. Mai finden bundesweit wieder theoretische und praktische Führerscheinprüfungen statt. Zuvor hatten bereits viele Bundesländer die Prüfungen unter strengen Auflagen ermöglicht. "Die TÜV-Organisationen haben zahlreiche Schutzmaßnahmen umgesetzt, um die Gesundheit der Prüfer und Fahrschüler zu gewährleisten", sagte man bei beim TÜV-Verband (VdTÜV).

Dazu zählten zum Beispiel ausreichend Abstand zwischen den PC-Arbeitsplätzen bei der Theorieprüfung, das Tragen eines Mundschutzes bei den Prüfungen sowie die regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Prüfungsräume. "Jetzt geht es darum, die Pandemie-bedingten Nachfragespitzen bei den Prüfungen schnellstmöglich abzubauen", betonte man.

Nach Berechnungen des TÜV-Verbands konnten rund 500.000 praktische und theoretische Prüfungen während der Schließzeiten nicht durchgeführt werden. Nach dem Neustart können aufgrund der Abstandsregelungen allerdings deutlich weniger Personen gleichzeitig an den Theorieprüfungen teilnehmen als üblich. Zudem müssen Räume zwischen den Prüfungen desinfiziert und gründlich gelüftet werden. "Die TÜV-Organisationen bauen zusätzliche Prüfungskapazitäten auf, sofern es vor Ort notwendig und umsetzbar ist", heißt es."

Unterdessen kam es bekanntlich zu einer Reihe von Änderungen in der Straßenverkehrsordnung, die ausgerechnet während des Lockdowns in Kraft traten, so dass viele Prüfungskandidaten in Sorge sind, ob sie nicht wegen genau solcher Änderungen durchfallen könnten. Doch hier gibt der TÜV-Verband (VdTÜV) Entwarnung.

Den Fahrerlaubnisbewerbern werde durch die StVO-Novelle kein Nachteil entstehen. Da könne man alle Fahrschüler beruhigen. Prüfungsfragen, deren Inhalte aufgrund der StVO-Novelle nicht mehr dem aktuellen Recht entsprechen, wurden zum Inkrafttreten der Novelle direkt aus dem Prüfungssystem herausgenommen.

Die Fragen müssen überarbeitet oder neu erstellt werden. Vorschläge für neue oder überarbeitete Fragen für die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung (für den amtlichen Fragenkatalog) würden in einem ausgeklügelten Prozess entwickelt. Am Entwicklungs- und Freigabeprozess der Prüfungsaufgaben sind verschiedene Professionen beteiligt, z.B. Juristen, Sachverständige, Fahrlehrer, Pädagogen, Psychologen und Sprachwissenschaftler. Die Aufgabenvorschläge der zuständigen Arbeitsgruppe werden final durch die für das Fahrerlaubnisrecht zuständigen Behörden bei Bund und Ländern verabschiedet und freigegeben. Mit neuen bzw. überarbeiteten Fragen, die die Änderungen der StVO-Novelle abdecken, ist daher nicht in den nächsten Monaten zu rechnen. Die Prüflinge wird es freuen!

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