
Mehr Transparenz auf Online-Plattformen, Gewährleistungsrechte für digitale Inhalte, Anspruch auf Schadensersatz, neue Regeln für Influencer und Blogger, Schutz vor dubiosen Verkaufspraktiken auf Kaffeefahrten – mit dem Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht, das das Kabinett kürzlich beschlossen hat, werden wichtige europäische Verbraucherschutzregeln in deutsches Recht umgesetzt.
Die ARAG Experten erklären, was sich ändert.
Mehr Verbraucherschutz beim Online-Handel geplant
Betreiber  von Online-Marktplätzen wie z. B. eBay oder Amazon müssen Kunden  künftig darüber informieren, ob es sich bei den Anbietern, die über ihre  Plattform Waren und Dienstleistungen vertreiben, um Unternehmer oder  Privatpersonen handelt. So sieht es ein Gesetzesentwurf der  Bundesregierung vor, mit dem eine EU-Richtlinie in deutsches Recht  umgesetzt werden soll. Werden verschiedene Anbieter in einem Ranking  angezeigt, die die gleiche Ware oder Dienstleistung anbieten, müssen die  Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien diese Auflistung  erfolgt. Auch bei Verbraucherbewertungen will der Gesetzgeber  nachbessern. 
Kunden sollen künftig besser erkennen können, von  wem Produktbewertungen tatsächlich stammen. Plattformen, Web-Shops und  andere Online-Unternehmen, die öffentlich zugänglich sind, müssen  informieren und sicherstellen, dass Bewertungen tatsächlich von  Verbrauchern stammen. Werden Kunden schuldhaft durch unlautere  geschäftliche Handlungen geschädigt, die gegen eine  verbraucherschützende Norm verstoßen, sollen sie nach Auskunft der ARAG  Experten sogar Anspruch auf Schadensersatz haben.
Verschärfte Regeln bei Kaffeefahrten
Heizdecken,  Kochtöpfe, Wellnessprodukte – auf so genannten Kaffeefahrten wird meist  überteuerte Ware verkauft. Oft sind es ältere Menschen, die dabei mit  unseriösen Praktiken unter Druck gesetzt und zum Kauf überredet werden.  Zwar müssen die Anbieter solcher Verkaufsveranstaltungen ihr  Gewinnversprechen einlösen und Käufer von Waren haben auch bei  Kaffeefahrten ein 14-tägiges Widerrufsrecht, doch es gelten künftig  strengere Regeln. Nach Auskunft der ARAG Experten will der Gesetzgeber  die Anzeigepflicht solcher Verkaufsevents bei der zuständigen Behörde  verschärfen, auch wenn die Kaffeefahrt ins Ausland führt. Darüber hinaus  muss bei der Bewerbung solcher meist als Tagesausflug deklarierten  Veranstaltungen klar darüber informiert werden, dass es sich um eine  Werbefahrt handelt. Zudem ist der Vertrieb von Medizinprodukten und  Nahrungsergänzungsmitteln künftig verboten. Anbieter, die sich nicht  daran halten, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 statt bisher  1.000 Euro rechnen.
Mehr Rechtssicherheit für Influencer und Blogger
Der  neueste Schuh, die hippe Clutch oder der total abgefahrene  USB-Tassenwärmer – wenn Blogger und Influencer auf ihren Kanälen für  Produkte oder auch Dienstleistungen werben, müssen sie die  entsprechenden Postings als Werbung kennzeichnen. Erst dann wissen  Verbraucher, woran sie sind und können besser einschätzen, wie die  Empfehlung zustande gekommen ist und ob sie ihr vertrauen wollen. In  ihrem aktuellen Gesetzentwurf stellt die Koalition nun auch andersherum  klar: Es müssen nur Postings als kommerzielle Kommunikation  gekennzeichnet werden, wenn es vom Hersteller eine entsprechende  Gegenleistung gibt.
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