
Auf  die Erben von Altbauten kommen oft beträchtliche Sanierungskosten zu.  Wie bei jedem Eigentümerwechsel gilt auch für sie die gesetzliche  Dämmpflicht. Die Aussicht auf eine Wertsteigerung macht Investitionen  jedoch lohnenswert.
Etwa jeder zweite Nachlass in Deutschland  umfasst künftig eine Immobilie. Meist handelt es sich um Ein- oder  Zweifamilienhäuser aus den 60er-, 70er- und 80er-Jahren. Deren Zustand  ist oft schlecht, feuchte Wände oder eine veraltete Heizung machen  Modernisierungen notwendig. Die Erblasser waren von der geltenden  Sanierungspflicht ausgenommen, wenn sie die Immobilie schon vor dem  Stichtag 1. Februar 2002 selbst bewohnt hatten. Neue Eigentümer, ob  Erben oder Käufer, müssen den Sanierungsstau jedoch gemäß dem  Gebäudeenergiegesetz beheben.
Sanieren oder verkaufen?
Zu  den Auflagen des Gesetzgebers gehören etwa die Dämmung der obersten  Geschossdecke und der Austausch von Heizkesseln, wenn sie älter als 30  Jahre sind. Die Kosten der Sanierung können sich auf 100.000 Euro und  mehr summieren. Daher sollte ein Energieberater die Energieeffizienz der  Immobilie begutachten und geeignete Maßnahmen empfehlen. Der Staat  übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80 Prozent der  Beratungskosten. „Wichtig ist ein Sanierungsfahrplan, um zu entscheiden,  ob man investieren oder die Immobilie unsaniert verkaufen will“, sagt  Jan Ebert von der BHW Bausparkasse.
Die Zweijahresfrist
Eine  energetische Sanierung wird vom Staat etwa über die KfW und die BAFA  mit Förderprogrammen begünstigt. „Modernisierte Immobilien können auf  dem Wohnungsmarkt deutlich an Wert gewinnen“, erklärt der BHW Experte.  Wollen Erben das alte Haus aus Geld- oder Zeitgründen verkaufen, sollten  sie sich innerhalb von zwei Jahren entscheiden. Danach greift die  Sanierungspflicht, und es drohen hohe Bußgelder.
Foto: Adobe Stock / photo5000 / BHW Bausparkasse