
Smartphones sind mittlerweile unsere ständigen Begleiter. Doch im Auto sorgen sie schnell für Ablenkung und das Unfallrisiko steigt. Daher ist es während der Fahrt oder bei laufendem Motor verboten, das Handy zu nutzen.
Welche  Ausnahmen gelten, wie Autofahrer trotzdem telefonieren können und was  bei anderen elektronischen Geräten gilt, weiß Michaela Rassat, Juristin  der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Gesetzliche Regelung
Laut  Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Autofahrer während der Fahrt oder  bei laufendem Motor das Handy nicht nutzen, wenn sie es dazu in der Hand  halten müssen – egal wie kurz. „Tabu ist demnach nicht nur das  Telefonieren mit dem Handy am Ohr, sondern beispielsweise auch das  Aufnehmen des Handys zum Prüfen der Uhrzeit und sogar das Wegdrücken  eines Anrufs“, erläutert Michaela Rassat. Steht das Auto und ist der  Motor aus, ist Telefonieren, Nachrichten schreiben oder das Wetter  checken erlaubt.
Ausnahme: Start-Stopp-Automatik?
„Aber  Achtung: Fahrer dürfen das Handy nicht benutzen, wenn eine sogenannte  Start-Stopp-Automatik den Motor ausgeschaltet hat, beispielsweise an  einer roten Ampel“, so die Juristin der ERGO Rechtsschutz  Leistungs-GmbH. Denn in § 23 der StVO heißt es: „Das fahrzeugseitige  automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen  des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem  Sinne.“ Der Autofahrer darf das Handy also nur in der Hand halten und  bedienen, wenn das Auto steht und er den Motor eigenhändig vollständig  ausgeschaltet hat.
Was ist erlaubt?
Bei laufendem Motor  ist das Telefonieren über eine Freisprecheinrichtung oder ein  einseitiges Headset erlaubt. „Aber auch hierbei dürfen Fahrer das Handy  nicht in der Hand halten“, betont Rassat. Die Expertin empfiehlt daher,  spezielle Handyhalterungen zu nutzen. Dann ist sogar ein kurzer Blick  auf das Gerät oder ein kurzes Tippen oder Wischen erlaubt. Denn die StVO  besagt, dass zur Bedienung und Nutzung kurz auf das Gerät und weg vom  Verkehrsgeschehen geblickt werden darf – aber nur, wenn es die Straßen-,  Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben. Ein „kurzer Blick“  soll dabei nicht länger dauern als etwa der Blick in den Rückspiegel vor  dem Abbiegen. „Das Eintippen einer Telefonnummer sowie das Schreiben  oder Lesen einer Nachricht fallen daher nicht darunter, denn das geht  deutlich über einen kurzen Blick hinaus“, erläutert die ERGO Juristin.  Wer während der Fahrt jemanden anrufen möchte, nutzt daher am besten die  Sprachsteuerung seines Mobiltelefons.
Was gilt fürs Navi?
Vielen  Autofahrern dient das Smartphone auch als Navigationsgerät. „Das ist  auch erlaubt“, so Michaela Rassat. Aber: „Auch hier darf der Fahrer das  Handy nicht aufnehmen oder in der Hand halten und muss sich weiterhin  auf den Verkehr konzentrieren können.“ Für eingebaute Navigationsgeräte  gelten die gleichen Regeln wie für Mobiltelefone. Dies betrifft auch die  Bedienung während der Fahrt, denn Eingaben am Gerät erfordern in der  Regel mehr als einen kurzen Blick. Das heißt: Die Adresse vor  Fahrtbeginn eingeben. „Wer während der Fahrt Änderungen an der Route  vornehmen möchte, sollte dazu anhalten und den Motor ausschalten oder  seinen Beifahrer fragen“, rät die Expertin. Gleiches gilt für alle  weiteren elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder  Organisation dienen. Dazu zählen unter anderem Tablets, Laptops, E-Books  oder eingebaute Bordcomputer. Doch es gibt auch Ausnahmen: „So ist das  Verbinden eines Handyladekabels mit einer Powerbank laut einem Urteil  des Oberlandesgerichts Hamm erlaubt“, weiß die ERGO Juristin.
Welche Strafen drohen?
Wer  am Steuer mit dem Handy in der Hand oder auch beim unerlaubten Bedienen  anderer elektronischer Geräte während der Fahrt erwischt wird, muss mit  einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg  rechnen. Kam es deswegen zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer  oder gar zu einem Unfall, sind sogar 150 beziehungsweise 200 Euro, zwei  Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot fällig.
Quelle: ERGO Group
